Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Arbeitsplatzcomputer (PCs) mit Garantieleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 440-0009-2022-L-IN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE211
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ingolstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Arbeitsplatzcomputer (PCs) mit Garantieleistungen
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Arbeitsplatzcomputer (Standard Office-PCs) für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Ingolstadt inkl. 36 Monate Vor-Ort-Garantie (Austausch oder Reparatur) zu erbringen an verschiedenen Schulen im Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht von einem Vertragspartner spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum regulären Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach drei Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Kündigung des laufenden Vertrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die maximal mögliche Gesamtabrufmenge aus der Rahmenvereinbarung beträgt 2.400 PCs.
Stadt Ingolstadt
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Arbeitsplatzcomputer (Standard Office-PCs) für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Ingolstadt inkl. 36 Monate Vor-Ort-Garantie (Austausch oder Reparatur) zu erbringen an verschiedenen Schulen im Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt (siehe Dokument 873 Schulstandorte in den Vergabeunterlagen). Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht von einem Vertragspartner spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum regulären Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach drei Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Kündigung des laufenden Vertrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die maximal mögliche Gesamtabrufmenge aus der Rahmenvereinbarung beträgt 2.400 PCs. Die Kostenschätzung in Ziffer II1.5 bezieht sich auf die maximal mögliche Abnahmemenge über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. möglicher Vertragsverlängerungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht von einem Vertragspartner spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum regulären Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach drei Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nähere Angaben sind in 870 Rahmenvereinbarung §4 und §14 geregelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Auftraggeber wird, falls nicht bereits beim Auftraggeber vorliegend, ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Bieter angefordert.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt über die vom Auftraggeber genutzte Online-Plattform. Es werden nur elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). 5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ingolstadt.de