2022-1003210_Flughafen München_T2_Neubau Siko E04 - ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003210
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-1003210_Flughafen München_T2_Neubau Siko E04 - ELT
T2 - Neubau Sicherheitskontrollstelle E04 - ELT-Anlagen
Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG Terminalstraße Nord 1 85356 München-Flughafen Flughafen München
Projektbeschreibung :
Zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung läuft seit Anfang 2019 ein Pilotversuch der Regierung von Oberbayern / Luftamt Süd (ROB) mit einer neuen Kontrollspurtechnik (CT-Scanner statt Röntgengeräte) im Terminal 2 (T2). Da sich die neue Kontrollspurtechnik und deren Anordnung in der Testphase bewährt hat und einen deutlich gesteigerten Passagierdurchsatz an der Sicherheitskontrolle (SiKo) ermöglicht, soll die zentrale Sicherheitskontrolle im T2 auf E04 vollständig auf das neue Spursystem umgestellt werden.
Ein Komplettrollout dieser neuen Spurentechnologie bedingt durch den erhöhten Platzbedarf einen kompletten Umbau / Restrukturierung des derzeitigen Sicherheitskontrollbereichs inkl. Umverlegung des angrenzenden Bordkartenkontroll- und Stauflächenbereichs (Lining). Die Gesamtmaßnahme findet in mehreren Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs statt.
Hierzu zählen u.a.: Rückbau der bestehenden Sicherheitskontrollen inkl. Luftsicherheitslinie und SiKo-Überdachung; Aufbau einer neuen Sicherheitskontrolle inkl. Luftsicherheitslinie und neuer Überdachung; Aufbau neue Medienversorgung; Aufbau einer neuen sicherheitstechnischen Überwachung; Schaffung neuer Betriebsräume; Umbau First-Class-Bereich Lufthansa.
Umbaubereiche
Die Maßnahmen umfassen folgende Bereiche:
- Zentrale Bordkartenkontrolle (bestehendes Ticket-Ei und neues Lining) im öffentlichen Bereich (während der Baumaßnahme)
- Im Sicherheitsbereich: Die Sicherheitskontrolle mit Überdachung und angrenzende Nebenräume (an Siko im Norden und Süden)
- Lufthansa First-Class
Bauablauf
Die gesamte Baumaßnahme erstreckt sich, teilweise mit Unterbrechungen, über 5 Bauphasen. Etwaiger Mehraufwand durch diese muss in die Einheitspreise eingerechnet werden.
Bauphase 01: [Q2 2022 bis Q3 2022]
- Aufbau Stahl-Dachkonstruktion über Bordkartenkontrolle (während laufendem Betrieb = Nachtarbeit)
- Aufbau TGA-Versorgung an neuer Dachkonstruktion (während laufendem Betrieb = Nachtarbeit)
- Einhausung BE Bereich Ticket-Ei (künftige Bordkartenkontrolle und Lining)
- Beginn Rückbau Ticket-Ei (Abbruch in Nachtarbeit)
Bauphase 02: [Q3 2022 bis Q1 2023]
- Fertigstellung Rückbau Ticket-Ei (Abbruch in Nachtarbeit)
- Aufbau Bereich neue Bordkartenkontrolle
- Einhausung BE-Bereich (vor SGM-Nord) - Einhausung BE-Bereich SiKo 1/4
- Rückbau SiKo 1/4 Bestand (Abbruch in Nachtarbeit)
- Rückbau Nachtkontrollraum Nord - Aufbau SGM-Nord
- Aufbau ROB-Räume (Nord+Süd)
- Aufbau SiKo 1/4 neu
Bauphase 03a: [Q1 2023]
- Inbetriebnahme neue Bordkartenkontrolle - Bereich Nord
- Inbetriebnahme SiKo 1/4 neu
- Einhausung BE-Bereich SiKo 2/4
- Rückbau SiKo 2/4 Bestand (Abbruch in Nachtarbeit)
- Aufbau SiKo 2/4 neu
- Teilaufbau neue §8-Linie im südl. Bereich
Bauphase 03b: [Q2 2023]
- Inbetriebnahme neue Bordkartenkontrolle - Bereich Süd
- Inbetriebnahme SiKo 2/4 neu
- Aufbau SiKo 2/4 neu
- Teilaufbau neue §8-Linie im südl. Bereich
Bauphase 04: [Q4 2023 bis Q1 2024]
- Inbetriebnahme SiKo 2/4 neu
- Einhausung BE-Bereich SiKo 3/4
- Rückbau SiKo 3/4 Bestand (Abbruch in Nachtarbeit)
- Rückbau Nachkontrollraum Süd
- Aufbau SGM-Süd
- Aufbau Bereich Lufthansa First Class
- Aufbau SiKo 3/4 neu
Bauphase 05: [Q1 2024 bis Q2 2024]
- Inbetriebnahme SiKo 3/4 neu
- Inbetriebnahme Bereich Lufthansa First Class
- Inbetriebnahme SGM-Süd
- Einhausung BE-Bereich SiKo 4/4
- Rückbau SiKo 4/4 Bestand (Abbruch in Nachtarbeit)
- Rückbau SGM-Mitte
- Aufbau SGM-Mitte
- Aufbau SiKo 4/4 neu
Fertigstellung/Final: [Q3 2024 bis Q1 2025]
- Nacharbeiten
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind:
Demontage bestehender Leitungen für die jetzigen Kontrollspuren unter der Berücksichtigung dass alle in Betrieb stehenden Kontrollspuren weiter versorgt werden
Erstellen neuer Leitungswege mittels Kabeltrassen.
Neuerstellen der Leitungsanlage für die neuen Kontrollspuren.
Neuerstellen der Leitungsanlagen für neue E Gates
Neuerstellen der Beleuchtung im Umbaubereich
Neuerstellen Elektroinstallation von Arbeitsplätzen Remote Scree-ning
Neuerstellen Elektroinstallation, Beleuchtung Modulmanager- Sozialräume
Neuerstellen einer KNX Beleuchtungssteuerung
Neuerstellen einer Sicherheitsbeleuchtung mit Verwendung der Bestandsanlage
Neuerstellung Erdung und Potentialausgleich
Klemmarbeiten und IBN auf Bestandsverteiler
Baustrom erstellen und betreiben
Berücksichtigung der besonderen Baulogistik u.a. Bedienung aus dem Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens).
Die Leistungen sind im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
Zusätzlich ist das Bedienen und Betreiben der Anlagentechnik bis zur vollständigen Übergabe der Bauleistungen an den Nutzer im Leistungsumfang des Arbeitnehmers. Die Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der Leistungsverzeichnisse.
Diese Leistungen sind auf Basis einer vorliegenden Ausführungsplanung zu erbringen.
Einzelheiten werden den Vergabeunterlagen zu entnehmen sein.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
- maximal 300 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2). ), wobei jeweils maximal 150 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.2 a) und III.1.2 b) entfallen.
maximal 700 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3) entfallen wie folgt:
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (max.300 Punkte),
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max.300 Punkte),,
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max.100 Punkte ).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Zu Ziffer III.1.2b):
Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 1,0 Mio EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 [lit.]) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen, bzw. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts.
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme, als ca.-Angabe in EUR, netto;
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bei gemeinsamer Ausschreibung:
Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren ist: Terminal 2 Gesellschaf mbH & Co oHG
Die vorgenannten Auftraggeber werden im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 15.03.2022 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden..
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DRJUR
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.