Zentrum für Physik und Medizin, Neubau Starkstrom und Fernmeldetechnik . Referenznummer der Bekanntmachung: Z.PHLI.A.000001.417.VOB.2029
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Ort: Hofgartenstraße 8
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrum für Physik und Medizin, Neubau Starkstrom und Fernmeldetechnik .
Art und Umfang der Leistung
- MS-Schaltanlage
- Trockentransformator 1000 kVA
- USV-System Server 100 - 120 kW
- USV-System Technik 60 - 80 kW
- USV-System Wissenschaft 60-80 kW
- Zentrale Batteriesysteme für USVs
- NS-Schaltanlagenfeld
- Kabeltrassen ca. 2500 m
- Brüstungstrassen ca. 3000 m
- Kabel ca. 90.000 m
- BMZ mit bis zu 12 Loops
- Stele für Schlüsseldepot, FSE und Türsprechanlage
- Beleuchtung ca. 1500 Leuchten
- Datenkabel ca. 85.000 m
- Datenschränke 22 St,
- Serverschränke 24
- Schrankenanlage
- Sprechanlage
- Behinderten-Rufanlage
- BOS-Funkanlage
- Brandschutzschotts
- Außenbeleuchtung 22 Mast / Pollerleuchten
- Baustromversorgung
„Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen zur Coronasituation:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG (Stand ab April 2020).“
Siehe II.1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem
anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE
einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde.
Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann,
wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich
vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung
nachzufordern.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem
anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE
einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde.
Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann,
wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich
vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung
nachzufordern.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem
anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE
einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde.
Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann,
wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich
vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung
nachzufordern.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hofgartenstr. 8, 80539 München
Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter
abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur
Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung
erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang.
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu
verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der
Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei
und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet
werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf
dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet
werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu
erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten
geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-)
Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (EVergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die
Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende
Handbuch zu verwenden.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt
zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
„Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen zur Coronasituation:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen
durch die Corona-Krise, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine
evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das
Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG.“
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit.
Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).