JVA München Stadelheim /Neubau Krankenabteilung / RLT - Anlagen - Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 20E1662
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
JVA München Stadelheim /Neubau Krankenabteilung / RLT - Anlagen - Kälteanlagen
Neuinstallation von Kälteanlage
München
Mit dem Neubau einer Krankenabteilung (NRF: ca. 7.800 m2) in der Justizvollzugsanstalt München sollen
Behandlungsräume und Bettenzimmer kältetechnisch versorgt werden.
Kältetechnische Anlagen:
Kälteerzeugung
2 St Luftgekühlte Kaltwassersätze, QK ca. 60 kW
Umluftkühlgeräte:
46 St Umluftkühlgeräte, Hygieneausführung, QK ca. 2kW
16 St Umluftkühlgeräte, ELT Räume, Kühlleistung QK ca. 5kW
1 St Umluftkühlgerät Notfallraum, Hygieneausführung. QK ca. 3kW
30 m2 Lüftungskanäle, Stahl verzinkt
85 m2 Luftformstücke, Stahl verzinkt
2 St Fortluft Deflektorhauben
4 St Kulissenschalldämpfer (Fortluft – und Außenluftansaugung
Kältemaschine)
1100 m Stahlgewinderohr
310 m Kondensatleitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
JVA München Stadelheim /Neubau Krankenabteilung / RLT - Anlagen - Kälteanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]