WA-248 Mortonstraße - Pflasterarbeiten TG- vergeb. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: VE 5200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WA-248 Mortonstraße - Pflasterarbeiten TG- vergeb. Auftrag
WA-248 - Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage - Mortonstraße München - Pflasterarbeiten TG
Mortonstraße 80937 München
Pflasterarbeiten Tiefgarage für den Neubau von 59 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 45 Stellplätzen in der Mortonstraße in München.
Der Neubau in Massivbauweise besteht aus 3 Einzelhäuser und einer zusammenhängenden Tiefgarage, welcher die Einzelhäuser mit einander verbinden. Die Länge der Tiefgarage beträgt ca. 100 m und ist zwei mal abgewinkelt.
Pflasterarbeiten TG:
Unterbau als Trag- und Frostschicht 503 m³
Betonpflaster 1258 m²
Muldenrinne 89 m
Betonpflaster Farbmarkierung 375 m
Ausführungsfrist: 02.11. - 30.11.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Wiessee
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4FRJ3P
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]