Erschließung ehem. Offizierssiedlung Buchenstraße Bamberg - Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-035/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung ehem. Offizierssiedlung Buchenstraße Bamberg - Straßenbau
Rückbau der vorhandenen Oberflächenbefestigungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wasserleitungs-, Nahwärmeleitungsbauarbeiten und KabelleitungstiefbauarbeitenWesentliche Baumengen:Fahrbahnbefestigung ausbauen 1.050 m2Boden lösen und vorhalten 2.025 m3Rohrleitungen DN 100 herstellen 550 mRohrleitungen DN 150 herstellen 170 mSinkkästen herstellen 26 StEntwässerungsrinnen herstellen 110 mFrostschutzschicht herstellen 1.300 m3Asphaltbefestigung herstellen 2.100 m2Granitgroßpflasterbelag herstellen 640 m2Betonsteinpflasterbelag herstellen 320 m2Granitbordstein herstellen 1.150 m1-zeiliger Streifen aus Granitgroßstein 125 m2-zeilige Rinne aus Granitgroßstein 975 m2-zeilige Mulde aus Granitgroßstein 36 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.