Entsorgungsdienstleistungen für AWISTA Starnberg KU Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen für AWISTA Starnberg KU
Verwertung von Bioabfall sowie Nachtransport und Verwertung von Altpapier
Los 1.1: Verwertung von ca. 5.000 t Bioabfall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leistungsspektrum der angefragten Dienstleistung umfasst die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der übernommenen Bioabfälle aus der Biotonne sowie die Entsorgung der aussortierten Störstoffe in dafür zugelassenen Anlagen.
Die Leistung umfasst im Überblick:
• Die Verwiegung der übernommenen Bioabfälle
• Die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der übernommenen Bioabfälle
• Die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der aussortierten Stör- und Fremdstoffe
• Die Vermarktung der flüssigen und festen Endprodukte
Nicht vom Leistungsumfang umfasst sind die Sammlung sowie der Transport der Bioabfälle.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2028, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.03.2026, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich erneut bis zum 31.12.2030, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.03.2028, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Im Rahmen der haushaltsnahen Sammlung (Biotonne) werden kommunale Bioabfälle aus privaten Haushaltungen bzw. vergleichbaren Anfallstellen in haushaltsüblichen Mengen erfasst. Die Biotonne wird im Rahmen einer 2-wöchigen Regelabfuhr geleert. In den Monaten Juli und August wird die Biotonne wöchentlich geleert.
Los 1.2: Verwertung von ca. 5.000 t Bioabfall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leistungsspektrum der angefragten Dienstleistung umfasst die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der übernommenen Bioabfälle aus der Biotonne sowie die Entsorgung der aussortierten Störstoffe in dafür zugelassenen Anlagen.
Die Leistung umfasst im Überblick:
• Die Verwiegung der übernommenen Bioabfälle
• Die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der übernommenen Bioabfälle
• Die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der aussortierten Stör- und Fremdstoffe
• Die Vermarktung der flüssigen und festen Endprodukte
Nicht vom Leistungsumfang umfasst sind die Sammlung sowie der Transport der Bioabfälle.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2028, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.03.2026, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich erneut bis zum 31.12.2030, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.03.2028, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Im Rahmen der haushaltsnahen Sammlung (Biotonne) werden kommunale Bioabfälle aus privaten Haushaltungen bzw. vergleichbaren Anfallstellen in haushaltsüblichen Mengen erfasst. Die Biotonne wird im Rahmen einer 2-wöchigen Regelabfuhr geleert. In den Monaten Juli und August wird die Biotonne wöchentlich geleert.
Los 2: Transport und Verwertung von Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leistungsspektrum der angefragten Dienstleistung umfasst die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers aus dem Hol- und Bringsystem sowie die Entsorgung der aussortierten Störstoffe in dafür zugelassenen Anla-gen.
Die Leistung umfasst im Überblick
• die Gestellung von wahlweise gedeckelten oder beplanten Abrollcontainern (36 bis 40 m³) zur Aufnahme von umgeschlagenem Altpapier, Pappe und Kartonagen, sofern der Einsatz von Walking Floor Fahrzeugen nicht vorgesehen ist,
• die arbeitstägliche Abholung (nur Montag bis Freitag - in Ausnahmefällen auch samstags, wenn in der Arbeitswoche durch einen Feiertag vor- oder nachgefahren wird) des an der Umladestation Weßling zu übernehmenden Altpapiers, der Pappe und Kartonagen,
• dessen Weitertransport an die vom Auftragnehmer vorgehaltene(n) Verwertungsanlage(n) und die dortige Übergabe des Altpapiers, der Pappe und Kartonagen,
• die unmittelbare Verwiegung des übernommenen Altpapiers, der Pappe und Kartonagen und
• dessen Verwertung in einer (oder mehreren) geeigneten Anlage/n sowie
• die Vermarktung des Altpapiers, der Pappe und Kartonagen und
• die Behandlung von Rest- und Störstoffen aus der Verwertung.
Nicht vom Leistungsumfang umfasst sind die Sammlung und die Umladung des Altpapiers, der Pappe und Kartonagen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2028, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.03.2026, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich erneut bis zum 31.12.2030, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, d. h. bis zum 31.03.2028, von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Im Rahmen der haushaltsnahen Sammlung (Papiertonne) sowie über die Sammlung im Bringsystem an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers wird kommunales Altpapier aus privaten Haushaltungen bzw. vergleichbarer Anfallstellen in haushaltsüblichen Mengen erfasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB aufweisen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Sitz des Unternehmens, Inhaber bzw. Gesellschafter des Unternehmens und Geschäftsführung, etc.
d) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
e) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
f) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
g) Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
h) Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen und Qualifizierung der Mitarbeiter sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung.
• Alle Lose: Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleich-wertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
• Los 1.1 und Los 1.2:
- Benennung der ggf. eingesetzten Zwischenlager oder Umladestationen
- Benennung und Beschreibung der Verwertungsanlage inkl. Angaben zu den vorgesehenen Vermarktungs- und Verwertungswegen
- Für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen sind notwendige Genehmigungen und Nachweise vorzulegen (z. B. gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten). Zudem ist nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlagen auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
- Benennung des Entsorgungsweges für Störstoffe und/oder Sortierreste
- Benennung der Ausfallanlage bzw. Vorlage des Ausfallanlagekonzepts inkl. Vorlage gültiger EfB-Zertifikate der Ausfallanlage(n)
- Nachweise über die bestehende Gütezertifizierung der Endprodukte durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-Gütezeichen 245 "Gärprodukt" sowie RAL-Gütezeichen 251 "Kompost" oder vergleichbar)
• Los 2:
- Benennung der ggf. eingesetzten Zwischenlager oder Umladestationen,
- Angaben zu den eingesetzten Transportfahrzeugen mit mind. Abgasnorm EURO 6 bzw. alternative Antriebstechnik gem. SaubFahrzeugBeschG; die Angaben zu Transportfahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik beinhalten die Antriebsart sowie deren prozentualen Anteil in Bezug auf die Fahrzeugeinsatztage
- Evtl. Angaben zu den eingesetzten Containern
- Benennung und Beschreibung der Verwertungsanlage inkl. Angaben zu den vorgesehenen Vermarktungs- und Verwertungswegen
- Für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen sind notwendige Genehmigungen und Nachweise vorzulegen (z. B. gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten). Zudem ist nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlagen auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
- Benennung des Entsorgungsweges für Störstoffe und/oder Sortierreste
Sonstige Eignungsnachweise, wie z. B. Zertifizierung nach ISO 9001 ff. bzw. 14001 etc. sollten dem Angebot ebenfalls beigelegt werden, sind jedoch zum Nachweis der Eignung nicht zwingend erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.