Abteikirche St. Michael in Bamberg - Bohr- und Verpressarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-004/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abteikirche St. Michael in Bamberg - Bohr- und Verpressarbeiten
Die ehemalige Benediktinerabtei St. Michael liegt im Westen der Stadt Bamberg und ist Teil des UNESCO-Weltkulturerbes. Die Baustelle, die ehemalige Abteikirche liegt inmitten der Klosteranlage. Nach Klostergründung 1015 konnte bereits 1021 die erste Kirche geweiht werden. Nach der Zerstörung durch ein Erdbeben 1117 war ein Kirchenneubau 1121 bereits erstellt. Im Jahre 1610 wurde die Abteikirche durch einen Brand stark geschädigt, große Bereiche der Türme, Langhaus und Seitenschiffe mussten neu errichtet werden.
Die Klosterkirche St. Michael wurde im November 2012 wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen. Eine grundlegende statische Sicherung erfolgte 2015-2019. Im letzten Jahr begannen die umfangreichen Instandsetzungsarbeiten an den Fassaden, die restauratorische Überarbeitung des Innenraums mit der hochwertigen Ausstattung beginnt in diesem Jahr. Geplant ist der Abschluss aller Arbeiten 2025.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bohr- und Verpressarbeiten, Injektionsarbeiten an den Türmen, Kirchenschiff mit Querschiff, Vierung und Seitenschiffen, Ostchor und Choranbauten.
Erkundungsbohrungen ca. 25m
Kernbohrungen d=80 ca. 30m
Bohrungen d=30/40 ca. 140m
Einbau Mauernadeln d=12/16 ca. 140m
Wandrisse ausstemmen, reinigen ca.600m
Gewölberisse schließen ca. 240m
Trasskalksuspension injizieren ca. 8,75t
Trasszementsuspension injizieren ca. 5,75t
Schaumverpressmörtel injizieren ca. 3300kg
Injektionsstutzen ca. 2350Stk
Verpressen Turmanker ca.8,5t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote nur in digitaler Form zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.