V_021_756113_12_Erdarbeiten inkl. Kanal und Nahkälteleitung Referenznummer der Bekanntmachung: V_021_756113_12
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
V_021_756113_12_Erdarbeiten inkl. Kanal und Nahkälteleitung
Würzburg
* Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle: Leistungsbeginn 06.07.2021; Leistungsende 30.11.2021 * Beschreibung der Beschaffung: Los 1 - Kanalarbeiten: Demontage vorhandener Revisionsschächte (ca. 3 Stück) Demontage vorhandener Grundleitungen (ca. 40 m) Anschluss an bestehende Grundleitungen (ca. 9 Stück) Abwassergrundleitung DN100-300 ca. 230 m Erstellung neuer Revisionsschächte (ca. 7 Stück) Fäkalien-Doppelhebeanlage Erdaushub für Gräben + Bauwerke ca. 460 m³ Entsorgung Erdaushub (Z0, Z1.1, Z1.2, Z2, DK0, DK1) ca. 220 m³ Sonstiges: Kernbohrungen Dichtungseinsätze Kanalinspektion ca. 167 m Kanalreinigung DN150-300 ca. 140 m Kanalreinigung Eiprofil ca. 27 m Dichtheitsprüfung Kanalnetz
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Würzburg
Wiedereinricten der BaustelleRäumen der BaustelleZwischenlagerungBodenaustauschZulage für DK II
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Wiedereinricten der BaustelleRäumen der BaustelleZwischenlagerungBodenaustauschZulage für DK II
Änderungen haben sich trotz Bodengutachten erst nach dem Aushub und der Haufwerksbeprobung ergeben.