Digitales Klassenzimmer: Medientechnik mit Baudienstleistung (Multimediaausrüstung, Installation von elektrischen Anlagen, Trockenbauarbeiten)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]8310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Klassenzimmer: Medientechnik mit Baudienstleistung (Multimediaausrüstung, Installation von elektrischen Anlagen, Trockenbauarbeiten)
Bauliche Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zur Nutzung digitaler Endgeräte in ca. 450 Klassen- und Fachräumen an 14 Schulen der Stadt Rosenheim.
Die Schaffung der erforderlichen IT-Infrastruktur soll ausschließlich innerhalb der jeweiligen Klassenzimmer erfolgen. Eine zusätzliche Nachverkabelung von Klassenzimmern im gesamten Schulgebäude soll aus Bestandsschutz- und Brandschutzgründen nicht stattfinden.
Die technische Modernisierung der Klassenzimmer setzt sich objektübergreifend zusammen aus den folgenden Hauptmaßnahmen:
- Ausbau des WLANs
- Ausbau der Großbilddarstellung
- Herstellung von LAN-Anschlüssen/PoE Switchen in den Klassenzimmern
- erforderliche Trockenbauarbeiten für die Herstellung der Infrastruktur fürs digitale Klassenzimmer, welche als eigenes Gewerk ausgeschrieben werden.
0526 - Medientechnik und Infrastruktur werden voraussichtlich in einer Vergabe ausgeschrieben.
Los 1: Medientechnik und Infrastruktur (8 Schulen)
Los 2: Medientechnik und Infrastruktur (6 Schulen)
0528 - Trockenbauarbeiten (Baudienstleistungen) werden voraussichtlich in einer eigenen Vergabe ausgeschrieben.
Medientechnik inklusive Infrastruktur
Schulen/Klassenzimmer der Stadt Rosenheim
Bauliche Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zur Nutzung digitaler Endgeräte in ca. 200 Klassen- und Fachräumen an 8 Schulen (Los 1).
Bauliche Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zu Nutzung digitaler Endgeräte in ca. 210 Klassen- und Fachräumen an 6 Schulen (Los 2).
Die Schaffung der erforderlichen IT-Infrastruktur soll ausschließlich innerhalb der jeweiligen Klassenzimmer erfolgen. Eine zusätzliche Nachverkabelung von Klassenzimmern im gesamten Schulgebäude soll aus Bestandsschutz- und Brandschutzgründen nicht stattfinden.
Die technische Modernisierung der Klassenzimmer setzt sich für Los 1 und Los 2 objektübergreifend zusammen aus den folgenden Hauptmaßnahmen:
- Ausbau des WLANs
- Herstellung der Mediensteuerung
- Ausbau der Großbilddarstellung inklusive Anschluss von Bestandsgeräten
- Montage medientechnischer Geräte
- Herstellung der erforderlichen Anschlüsse (z.B. LAN, 230V und Audio) inkl. Leitungsverlegung in den Klassenzimmern.
Tockenbauarbeiten
Schulen/Klassenzimmer der Stadt Rosenheim
Bauliche Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zur Nutzung digitaler Endgeräte in ca. 450 Klassen- und Fachräumen an 14 Schulen.
Die Schaffung der erforderlichen IT-Infrastruktur soll ausschließlich innerhalb der jeweiligen Klassenzimmer erfolgen. Eine zusätzliche Nachverkabelung von Klassenzimmern im gesamten Schulgebäude soll aus Bestandsschutz- und Brandschutzgründen nicht stattfinden.
Die technische Modernisierung der Klassenzimmer setzt sich objektübergreifend zusammen aus den folgenden Hauptmaßnahmen:
- Wand spachteln
- Deckenunterkonstruktion zur Montage von Projektoren
- Deckenausschnitt herstellen
- Anarbeiten an Deckenausschnitt
- Deckenrevisionsklappe 40 x 40 cm. inkl. Montage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe spätere Auftragsbekanntmachung und dann veröffentlichte Vergabeunterlagen.
Siehe spätere Auftragsbekanntmachung und dann veröffentlichte Vergabeunterlagen.
Siehe spätere Auftragsbekanntmachung und dann veröffentlichte Vergabeunterlagen.
Siehe spätere Auftragsbekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 ff GWB). Der Antrag ist schriftlich zu stellen und an folgende Stelle zu richten:
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon-Nr.: [gelöscht]
Fax-Nr.: [gelöscht]
[gelöscht]
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (per E-Mail oder über die Vergabeplattform / Bieterkommunikation) an folgende Adresse zu richten:
Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
Königstraße 24
83022 Rosenheim
[gelöscht]
Tel.: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle beim Bieter eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.