LAN und WLAN Infrastruktur für die weiterführenden Schulen des Landkreises Günzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 21.082.CDO
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
LAN und WLAN Infrastruktur für die weiterführenden Schulen des Landkreises Günzburg
LAN und WLAN Infrastruktur für die Weiterführenden Schulen des Landkreises Günzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landreis Günzburg beabsichtigt eine neue LAN und WLAN Infrastruktur für die weiterführenden Schulen des Landkreises Günzburg zu beschaffen.
Zielsetzung des Aufbaus der neuen Infrastruktur an den weiterführenden Schulen des Landkreises Günzburg ist ein homogenes Netzwerk mit einem zentralen Netzwerkmanagement.
Dieses Netzwerk umfasst sowohl das Datennetzwerk LAN und WLAN, als auch das Telefonnetzwerk VoIP. Des Weiteren wird eine schulartübergreifende und landkreisweit einheitliche Netzwerkstruktur angestrebt.
Um ein homogenes Netzwerk aufzubauen, benötigt man aktive Netzwerkkomponenten von einem Hersteller, die über eine Managementsoftware zentral verwaltet werden können.
Da in den Grund- und Mittelschulen bereits die Netzwerkinfrastruktur mit Produkten der Firma Lancom Systems umgesetzt wurde und umfangreiche Investitionen bei vier weiterführenden Schulen in Netzwerkkomponenten der Firma Lancom Systems geflossen sind, ist es erforderlich auch die übrigen weiterführenden Schulen mit Netzwerkkomponenten desselben Herstellers auszustatten.
Die Ausschreibung erfolgt daher produktspezifisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert in Form einer Eigenerklärung zur Eignung schriftlich nachzuweisen.
Insbesondere ist zu erklären dass:
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- nachweislich keine zwingenden und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
- keine Verstöße gegen das Equal Pay - Gebot vorliegen,
- kein Ausschlussgrund nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 98c AufenthG vorliegt,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
Eigenerklärung , dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen beantragt wurde oder mangels Masse abgelehnt oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder faktisch zahlungsunfähig ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung wird im 4-Augen-Prinzip von der Vergabestelle durchgeführt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Auswertung der Angebote wird die Vergabestelle durch die externe Beratungsfirma meeting 4.0 GmbH und Co.KG, Stäffeleswiesen 14, 89522 Heidenheim/Brenz unterstützt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.