Rahmenvereinbarung eGovSuite Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z42-2021-0018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung eGovSuite
Rahmenvereinbarung eGovSuite
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Leistungsgegenstand der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung eGovSuite mit einer Laufzeit von 4 Jahren ist der Erwerb von Lizenzen für das Standardprodukt eGov-Suite sowie für die Komplementärprodukte Mindbreeze Enterprise und app.telemetry und der damit im Zusammenhang stehenden Pflege-, Dienst- und Werkleistungen.
Pauschale für jeweils 10 zusätzliche Unterstützungsanfragen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Leistungsgegenstand der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung sind mithin der Erwerb zusätzlicher Lizenzen für das Standardprodukt eGov-Suite, der Erwerb zusätzlicher Lizenzen für die erforderlichen Komplementärprodukte Fabasoft Mindbreeze Enterprise und Fabasoft app.telemetry sowie die damit verbundenen Pflege-, Dienst- und Werkleistungen.
Der AG hat sich aus Gründen des Investitionsschutzes, der Wirtschaftlichkeit und aufgrund einer Vielzahl von Risiken (Schnittstellen, laufender Betrieb, Datenhaltung, Interoperabilität) entschieden, die seit Jahren sich beim AG im Einsatz befindende Standardsoftware, welche nach den Vorgaben des AG angepasst wurde, weiter zu betreiben, u.a. auch mit Erwerb zusätzlicher Lizenzen, und supporten zu lassen. Die eGov-Suite ist ein Standardprodukt von Fabasoft. Fabasoft Mindbreeze Enterprise und Fabasoft app.telemetry sind zwei weitere wichtige und ergänzenden Standardprodukte, welche für die Nutzung der eGov-Suite vorausgesetzt werden. Die weitere Nutzung der eGov-Suite führt zwingend zur Weiternutzung der oben genannten Komplementärprodukte, für die entsprechend zusätzliche Lizenzen benötigt werden.
Die aufgeführten Fabasoft Produkte können in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich im Rahmen des Direktvertriebs von der Fabasoft Deutschland GmbH bezogen werden. Alternativen zur Beschaffung von Lizenzen bei anderen Unternehmen in einem Wettbewerb bestehen aufgrund des geschlossenen Vertriebsmodells nicht. Die damit verbundenen Pflege-, Dienst- und Werkleistungen erfordern einen Eingriff in den Quellcode der Standard-/Produktsoftware, Änderungen / Erweiterungen an deren Quellcode, Kenntnisse bei internen Schnittstellen/APIs und den Einsatz von Fabasoft Entwicklungs- und Migrationswerkzeugen. Aufgrund ausschließlicher Rechte kann dies nur von Fabasoft erbracht werden. Dazu zählen insbesondere 3rd Level Support, Konzeption/Anpassung/Weiterentwicklung der Produkte, Implementierung von Schnittstellen, Anbindung von Fachanwendungen und Migrationen.
Aus der Gesamtschau der obenstehenden Ausführungen wird deutlich, dass kein anderes Unternehmen eine vernünftige Alternative im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV anbieten/leisten kann.
Aufgrund der geschilderten Tatsachen liegen die Voraussetzungen der § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV vor. Die Leistungen wurden daher direkt an die Firma Fabasoft Deutschland GmbH vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung eGovSuite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Gesamtwert des Auftrages wird unter II.1.7 und V.2.4 der Höchstwert der Rahmenvereinbarung bekannt gemacht. Hierbei handelt es sich auch um den Schätzwert.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der
Auftragsvergabe endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe
(Bekanntmachung vergebener Aufträge) im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).