Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung für die Stadt Tegernsee
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tegernsee
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83684
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tegernsee.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung für die Stadt Tegernsee
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-11, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Tegernsee
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-11, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Tegernsee
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-11, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Tegernsee
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 gem. DIN 14530-11, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]