Planungsleistungen für Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: P606.07.732.02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Freianlagen
Planungsleistungen für Freianlagen nach HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 2 (Freianlagen), §§ 38 ff i. V. mit Anlage 11 HOAI 2021, LPH 2 (Teilleistung) bis 9, für den Neubau einer Grundschule auf dem Neubauareal des Klinikums Harlaching. Dieser soll im nordöstlichen Bereich des Baufeldes an der Seyboth-/Theodolindenstraße auf einem Grundstück mit ca. 2.000 m² Grundstücksfläche errichtet werden.
Geplant wird ein sehr kompakter, viergeschossiger Baukörper für eine dreizügige Grundschule mit integrierter Zweifachsporthalle und Tiefgarage. Die Grundfläche des Neubaus beträgt rd. 1.860 m² BGF rd. 9230 m². Ein Allwetter-Sportplatz und der Schulgarten (Pausenhof) werden auf dem Dach realisiert.
Kostenrahmen der Baukosten rund 30,3 Mio EUR netto.
Diese Dachflächen sowie die nicht bebauten Grundstücksbereiche sind Gegenstand der Planungsleistungen, ebenso eine Begrünung von Teilbereichen der Fassaden und eine Lärmschutzwand.
Zu erbringen sind Grundleistungen LPh 2 (Teilleistungen) bis 9, Besondere Leistungen LPh 3, 5, 6, 7, 8 und 9. Der Abruf erfolgt stufenweise.
Die LPh 1 und 2 werden nicht beauftragt, da sie bereits im Rahmen des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens erbracht werden.
Klinikstandort München-Harlaching, 81545 München
siehe II.1.4)
Die Verlängerung entspricht den beschriebenen Optionen (stufenweise Beauftragung), siehe Ziffer II.2.11
Die Auswahl erfolgt anhand der Angaben im Bewerberbogen nach dem Bewertungsschema für die Eignungskriterien (EK).
Maximal sind 100 P erreichbar.
EK 1:
Jahresumsatz insgesamt (UmG), gemittelt (Maximal erreichbare Punktzahl = 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz, den der Bewerber insgesamt – d.h. einschließlich der hier angefragten vergleichbaren Leistungen – erzielt hat. Der angegebene Jahresumsatz insgesamt brutto (UmG) des Bewerbers der höchstens letzten 3 Jahre wird gemittelt. Als Mindestumsatz ist ein mittlerer Wert von 300.000 € brutto gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmG aller Einzelbewerber gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmG einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 300.000 € = Mindestanf., darüber in Schritten von + 50.000 € je 1 P bis max. 500.000 € = 5 P
EK 2:
Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT), gemittelt (Maximal erreichbare Punktzahl = 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz, den der Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrags – d.h. ausschließlich für Leistungen, die mit der hier angefragten vergleichbar sind – erzielt hat. Der angegebene Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT) des Bewerbers der höchstens letzten 3 Jahre wird gemittelt. Als Mindestumsatz ist ein mittlerer Wert von 100.000 € brutto gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmT aller Einzelbewerber gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmT einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 100.000 € = Mindestanf., darüber in Schritten von + 30.000 € je 1 P bis max. 220.000 € = 5 P
EK 3:
Anzahl der Beschäftigten, gemittelt (Maximal erreichbare Punktzahl = 10 P von 100)
Grundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung zur Erbringung von Landschaftsarchitektenleistungen. Die angegebene Anzahl Mitarbeiter (inkl. Führungspersonal) der höchstens letzten 3 Jahre wird gemittelt. Als Mindestanzahl ist ein Wert von 2 Mitarbeitern (einschl. Führungspersonal) gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl von allen Einzelbewerber gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Anzahl einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 2 MA = Mindestanf., 3 MA = 2 P, darüber in Schritten von + 1 MA je 2 P bis max. 7 MA = 10 P
EK 4:
Referenzen (Maximal erreichbare Punktzahl = 40 P von 100)
Der Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers erfolgt durch die Vorlage von Referenzen für bereits erbrachte Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigen Anspruch vergleichbar sind. Es können maximal drei Referenzprojekte eingereicht werden. Je Referenzprojekt kann somit max. ein Drittel der genannten Punktzahl erreicht werden.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus Ziffer III.1.3)
Ergänzend zu den Angaben im Bewerberbogen beschreibt der Bewerber die angeführten Referenzprojekte auf jeweils max. 1 DIN A4 Seite anhand der Anforderungen, stellt seinen Leistungsbereich und den geforderten ingenieurtechnischen Anspruch dar an die Leistung dar (Leistungsbild gemäß HOAI 2021 einschließl. Etwaiger besonderer Leistungen und besonderer Anforderungen des Projekts). Zu jeder eingereichten Referenz ist die Richtigkeit der Angaben durch eine Eigenerklärung des Teilnehmers förmlich zu bestätigen.
Bewertungsschlüssel:
1. Komplexität je Referenz: Honorarzone III = Mindestanforderung, ab IV = 2,5 P
2. Beauftragtes Leistungsbild: LPh 2-9 über alle Referenzen = Mindestanf.; je Referenz: je LPh 0,5 P, somit jeweils max. 4,0 P; je Referenz besondere Leistungen: 1,33 P
3. Anrechenbare Kosten (aK) KG 300+500 brutto: 0,5 Mio € = Mindestanf.; 0,5 Mio. € <= aK < 1,0 Mio. € = 0,5 P; 1,0 Mio. € <= aK < 1,5 Mio. € = 1,0 P; aK >= 1,5 Mio. € = 1,5 P
4. Projektstatus: eine Referenz fertiggestellt = Mindestanf.; übrige Referenzen: genehmigt = Mindestanf., in Bau = 1,0 P, fertiggestellt = 2,0 P
5. Aktualität des erbrachten Leistungsbildes: nicht älter als 3 Jahre = Mindestanf.; bei Projektstatus fertiggestellt: nicht älter als 2 Jahre 2,0 P, übrige Referenzen: 1,0 P; bei Projektstatus fertiggestellt: nicht älter als 1 Jahr 4,0 P, übrige Referenzen 2,0 P
EK 5:
berufliche Qualifikation (Maximal erreichbare Punktzahl = 40 P von 100)
Grundlage für die Bewertung sind die Angaben zu dem für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Personal. Die im Bewerberbogen angegebene Mitarbeiterzahl ist beliebig, bewertet werden jedoch nur die Person des Projektleiters (PL), des stellvertretenden Projektleiters (sPL) und – sofern vorhanden – eines weiteren Mitarbeiters (wMA) am Projekt.
Die Personen müssen im Bewerbungsbogen namentlich benannt sein. Der Auftraggeber bewertet jeweils die berufliche Qualifikation (Berufserfahrung in Jahren, Beteiligung an den zuvor benannten Referenzen und erbrachte Leistungsphasen in den letzten drei Jahren) anhand des Leistungsgegenstandes. Die Angaben müssen aus den Anlagen ersichtlich sein.
Dabei werden nur vergleichbare Referenzen herangezogen. Die Vergleichbarkeit orientiert sich dabei an den ingenieurmäßigen Anforderungen der ausgelobten Dienstleistung (Mindestumsatz, Vertragsentwurf).
Für dieses Eignungskriterium können auch weitere Referenzen als die in EK 4 benannten vorgelegt werden.
PL/sPL können jeweils max. 16 P erreichen, wMA max. 8 P.
Bewertungsschlüssel:
Berufserfahrung:
- 5 Jahre: PL/sPL Mindestanf., wMA = 0 P
- 5-7 Jahre: PL/sPL = 2 P, wMA = 1 P
- 7-9 Jahre: PL/sPL = 4 P, wMA = 2 P
- >= 9 Jahre: PL/sPL = 6 P, wMA = 3 P
Mitarbeit an Referenzen:
- 1 Referenz: PL/sPL = Mindestanf., wMA = 0,5 P
- 2 Referenzen: PL/sPL = 4 P, wMA = 0,75 P
- 3 Referenzen: PL/sPL = 6 P, wMA = 1,0 P
Anzahl Leistungsphasen aus LPh 2-9, die der jeweilige Mitarbeiter in den letzten 3 Jahre selbst erbracht hat:
Je Leistungsphase 0,5 P für PL, sPL und wMA.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Mit Vertragsschluss folgende Leistungen abgerufen (Stufe 1)
Leistungsphase 2 (Teilleistungen)
Leistungsphasen 3+4: Grundleistungen + Besondere Leistungen
Der Abruf weiterer Leistungsphasen ist wie folgt geplant:
Stufe 2: Leistungsphase 5, Grundleistungen + Besondere Leistungen
Stufe 3: Leistungsphasen 6+7, Grundleistungen
Stufe 4: Leistungsphasen 8-9, Grundleistungen + Besondere Leistungen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils weiteren Leistungsstufen besteht nicht.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Erklärungen/Angaben des Bewerbers
- über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB mit den erforderlichen Angaben zum Sachverhalt sowie über eventuelle Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB bei einem Ausschlussgrund nach § 123 GWB, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde;
- dass er (bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter) in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (u.a. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG), der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde; andernfalls ist eine Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt;
- dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit diese der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; andernfalls ist eine Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt;
- zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft;
- zur Eintragung (im Niederlassungsmitgliedsstaat, bei ausländischen Bewerbern eventuelle Eintragungen in vergleichbare Register) in einem Berufs- oder Handelsregister, in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen, bei der Industrie- und Handelskammer oder Angabe, ob er nicht zur Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist, die erlaubte Berufsausübung aber auf andere Weise nachweisen kann;
- zur Vertretungsbefugnis der Unterzeichner des Teilnahmeantrags;
- ob der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich ist, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können;
- zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach Art. 1, 2 BauKaG;
- zur Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO;
- dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von etwaigen Interessen ausführender Unternehmen oder Lieferanten erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV);
- zur wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen unter Angabe der Namen der Unternehmen sowie der Hauptgesellschafter mit mehr als 25% Stimmrecht.
- ob er eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG besitzt.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- sofern zutreffend: Bestätigung über die erfolgreiche Selbstreinigung;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Beitragspflicht besteht);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (soweit Beitragspflicht besteht);
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise (soweit zutreffend);
- Nachweis der Vertretungsbefugnis: Bei juristischen Personen (z.B. Kapitalgesellschaft) durch Handelsregisterauszug mit entsprechendem Eintrag, bei Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnergesellschaften, KG) durch Eigenerklärung oder Vollmacht;
- Bescheinigungen zur Führung der Berufsbezeichnung nach Art. 1, 2 BauKaG, zur Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO,
- sofern zutreffend: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR fordert der Auftraggeber für Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz an.
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Erklärungen/Angaben des Bewerbers
- über den Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt (UmG) sowie im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), pro Jahr in EUR brutto. Sofern die Information zum Umsatz nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar ist: Angabe des Datums, wann das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat;
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet bzw. ob ein eventuell vorliegender Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- über das Vorliegen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung bei einem (in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) Versicherungsunternehmen in geforderter Höhe.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen;
- Insolvenzplan, sofern ein solcher vorliegt und rechtskräftig bestätigt wurde;
- Nachweis der bestehenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung oder schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall.
Zur Bewertung des Kriteriums Umsatz (UmG, UmT) siehe Ziffer II.2.9)
Als Mindeststandard ist gefordert:
- Mindestumsatz pro Jahr in EUR brutto: insgesamt UmG >= 300.000, im Tätigkeitsbereich des Auftrags UmT >= 100.000
- Mindestdeckungssummen der Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in EUR: 3.000.000 für Personenschäden, EUR 5.000.000 für sonstige Schäden. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
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Erklärungen/Angaben des Bewerbers
- dass er in den letzten 3 Jahren (bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat: Referenzdarstellung über erbrachte Leistungen innerhalb des genannten Zeitraums mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Referenzprojekts, Ort (Adresse), Auftraggeber mit Adresse, Kontaktdaten des Ansprechpartners (Adresse, Tel., E-Mail), Leistungsempfänger (öffentlich/privat), Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer), Komplexität (Honorarzone), beauftragtes Leistungsbild (Lph-Nr.), anrechenbare Kosten mit Angabe der Kostengruppe (500/300+500) in EUR brutto, Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung in EUR brutto), Projektstatus (genehmigt, in Bau, fertiggestellt), Leistungszeitraum insgesamt (Jahr/Monat-Jahr/Monat), Bauzeit (Jahr/Monat-Jahr/Monat), beplante Fläche in m², Sonstiges. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung thematisch vergleichbar sind;
- dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte einschl. der technischen Fachkräfte zur Verfügung stehen, die die Leistung tatsächlich erbringen;
- zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (FTE), gegliedert nach Berufs-/Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Angaben zur Qualifikation des Personals (Projektleiter, Stellvertreter und weitere Mitarbeiter am Projekt): Name (ggf. akad. Grad), Stellung im Unternehmen, geplanter Aufgabenbereich für den Auftrag, berufliche Ausbildung, bisherige Tätigkeiten, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Berufsjahre insgesamt im Tätigkeitsbereich des Auftrags, Mitarbeit an Referenzprojekt(en)/Rolle, Leistungsphasen, die der Mitarbeiter im Zeitraum der letzten 3 Jahre selbst erbracht hat, Studien-/Ausbildungs- und Befähigungsnachweise;
- dass ihm die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (ggf. inkl. verwendeter Hard- und Software) zur Verfügung steht;
- zur wirtschaftlich-finanziellen und/oder technisch-beruflichen Eignungsleihe bzw. dem Einsatz von Unterauftragnehmern.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- Bestätigung des Referenzgebers zu den eingereichten Referenzen;
- Nachweis der Anzahl von Arbeitskräften und techn. Leistungspersonal der letzten 3 Geschäftsjahre, z.B. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters;
- Studien-, Ausbildungs- und Befähigungsnachweise (Nachweise über die berufliche Qualifikation sowie über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung, BauKaG, BayBO);
- Auflistung der für den Auftrag relevanten vorhandenen Ausstattung.
Zur Bewertung der Eignungskriterien Anzahl der Mitarbeiter, Referenzen und Qualifikation des Personals siehe auch Ziffer II.2.9)
Als Mindeststandard ist gefordert:
Mindestanforderung an Referenzen:
Es können maximal 3 Referenzprojekte eingereicht werden.
a) an jede Referenz:
- Komplexität: Honorarzone III gem. Objektliste Freianlagen HOAI zuordnen.
- Aktualität des erbrachten Leistungsbildes: nicht älter als 3 Jahre
b) Folgende Kriterien müssen jeweils mindestens einmal erfüllt sein (ggf. in unterschiedlichen Referenzen):
- Projektstatus: mindestens eine Referenz fertiggestellt, übrige Referenzen genehmigt
- Bauwerkskosten mind. 0,5 Mio. EUR brutto: mindestens eine Referenz in KG 300+500, übrige Referenzen KG 500
c) Mindestanforderungen, die auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden können:
- Beauftragte Leistungsphasen: 2-9, (Leistungsbild Freianlagen HOAI 2021 Teil 3, Objektplanung, Abschn. 2)
Mindestanforderungen an Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung zur Erbringung von Landschaftsarchitektenleistungen: 2
Mindestanforderungen an Projektleiter/Stellvertretenden Projektleiter: Berufserfahrung mind. 5 Jahre, Mitarbeit an mind. 1 Referenzprojekt
Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen des geforderten Berufsstands des Landschaftsarchitekten nach Art. 1, 2 BauKaG.
Eine juristische Person (§ 75 Abs. 3 VgV) ist als Bewerber nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie die für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, welche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen und deren Qualifikation entsprechend nachweisen.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a)wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen zu tragen – bzw. aufgrund einer Gleichstellung nach Richtlinie 2005/36/EG, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU – oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238772
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Unterlagen sind barrierefrei zugänglich, Ziffer I.1). Für den Teilnahmewettbewerb gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen.
b) Die Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, Ziffer I.3). Auf anderem Weg eingehende oder nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Der Auftraggeber empfiehlt allen Bewerbern bereits in Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) die Registrierung auf dem Vergabeportal, da nur so der Erhalt zusätzlicher Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung von Unterlagen oder Terminen, Antworten auf Fragen der Bewerber) gewährleistet ist. Für Einmal- oder Gelegenheitsnutzer bietet der Betreiber einen kostenlosen sog. „Kiosk-Service“ an. Eine Registrierung ist spätestens in Stufe 2 (Angebotsverfahren) zwingend, da die Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über das Portal erfolgt. Nicht registrierte Bewerber erhalten keine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der Betreiber einen Support an.
d) Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Textform über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch mindestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist Auskunft erteilen kann, somit bis spätestens 10.03.2022. Ansonsten ist er nicht zur Beantwortung verpflichtet. Die Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Bewerber (sofern für alle relevant), letztmalig am 11.03.2022. Eine Abgabe des Teilnahmeantrags vor diesem Datum wird daher nicht empfohlen. Jeder Bewerber ist bis zum Ablauf der Teilnahmefrist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzlich bereitgestellte Informationen des Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden.
e) Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist zulässig, wobei der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit (Bewerbungs-/Angebotsphase bzw. Auftrag) beim Auftraggeber liegen darf. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234),
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung bzw. die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder namentlich und mit USt.-ID-Nr. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen; es ist jeweils ein eigener Bewerberbogen abzugeben. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung einzureichen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft grundsätzlich nicht mehr zulässig. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften und Einzelbewerber, sofern sie nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
f) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
Beabsichtigt ein Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nach-/Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag (Formblatt 235) benennen.
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen einen eigenen Bewerberbogen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt 236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten einzureichen.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 S. 3, 4 VgV).
g) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen aller an der Bewerbung beteiligten Unternehmen (sofern zutreffend: einschließlich aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie aller vorgesehenen anderen Unternehmen) sowie der jeweils zugehörigen Nachweise.
h) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bewerber die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bewerber diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
i) Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
j) Werden geforderte Erklärungen/Nachweise nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
k) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags (bzw. des Angebots) wird keine Vergütung gewährt.
l) Ausschließlich der im EU-Amtsblatt TED veröffentlichte Inhalt der Bekanntmachung ist verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
- durch die sich ein am Auftrag interessierter Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
- die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bewerber bzw. Bieter, deren Teilnahmeanträge bzw. Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer