Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Zensus 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-30-22-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Zensus 2022
Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Zensus 2022
Für die Abwicklung des Projektes „Zensus 2022“ besteht Personalbedarf bei der Durchführung der Zensus-Erhebungen zur Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben im Rahmen der mündlichen und schriftlichen Betreuung von Anfragen durch Auskunftspflichtige und Projektbeteiligte. Aufgrund personeller Engpässe soll der Bedarf mit externer Unterstützung gedeckt werden. Die Leistung in den Jahren 2022 bis 2023 soll durch Leiharbeitnehmer (Austausch nach Ende der Höchstüberlassungsdauer notwendig) im Umfang von 40 Stunden wöchentlich im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung erbracht werden. Die Aufgabenkoordination wird durch das Bayerische Landesamt für Statistik erbracht.
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Aufgabenbeschreibung:
- Hotline für Auskunftspflichtige der Gebäude- und Wohnungszählung, Haushaltsstichprobe, Wiederholungsbefragung sowie Hotline für kommunale Erhebungsstellen
- ggf. Mitarbeit bei der Eingangsprüfung von postalischen Sendungen, Entkuvertierung und Vorbereitung der Beleglesung sowie Prüf- und Korrekturarbeiten der gescannten Belege nach Texterkennung
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Anforderungen an die Leiharbeitnehmer:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Fachangestellter für Markt- und Sozialforschung bzw. im kaufmännischen Bereich oder Berufserfahrung in den genannten Bereichen oder mehrjährige Erfahrung in der telefonischen und/oder schriftlichen Kundenbetreuung
- Grundkenntnisse in MS Word und MS Excel
- hohe Motivation, Belastbarkeit sowie sorgfältige, zuverlässige und engagierte Arbeitsweise
- gewandte mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
- idealerweise Erfahrung als Callcenter-Agent oder Erfahrung mit der (automatisierten) Massenverarbeitung von Briefeingängen
- Bereitschaft zum Schichtdienst (in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch bis 20:00 Uhr)
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens entsprechend Sprachniveau C1)
Der Verleiher ist – auch im Verhältnis zum Entleiher – verpflichtet, für die dem Entleiher überlassenen Leiharbeitnehmer sämtliche Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie alle sonst einschlägigen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere auch sämtliche diesbezüglichen Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten. Der Entleiher kann von dem Verleiher jederzeit die Vorlage von Bescheinigungen über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer für die überlassenen Leiharbeitnehmer an die zuständigen Einzugsstellen bzw. das Finanzamt verlangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
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Eine Kopie der gültigen behördlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist dem Angebot beizulegen.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages iHv [Betrag gelöscht] Euro jeweils über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Personenschäden iHv 1.000.000 €, Sachschäden iHv 1.000.000 €, Vermögensschäden iHv 1.000.000 € im Rahmen einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Jeweils 3 geeignete Referenzen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre ab Angebotsabgabe sein und müssen dem Leistungsgegenstand nach der Art und dem Umfang des Auftragswerts wie angeboten entsprechen.
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HINWEIS: Eigenreferenzen (Referenznehmer und -geber sind identisch) sind ausgeschlossen, d. h. die Leistungen dürfen nicht für die interessierten Unternehmen erbracht worden sein.
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Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
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Rahmenvereinbarung:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (bis zu drei) Auftragnehmern abzuschließen.
Der Auswahlmechanismus erfolgt nach Maßgabe des "Kaskadenprinzips" (siehe auch Ziffer 2 und 3 a. der Leistungsbeschreibung / Rahmenvereinbarung).
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Die "Mindestabnahmemenge" an Leiharbeitnehmern beträgt 90 Personenmonate im Jahr 2022 und 60 im Jahr 2023.
Der zusätzlich geschätzte Bedarf an Leiharbeitnehmern, bezogen auf welchen keine Abnahmeverpflichtung seitens des öffentlichen Auftraggebers begründet ist, beträgt 375 Personenmonate im Jahr 2022 und 375 im Jahr 2023.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Statistik.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 [gelöscht], Fax-Nr.: +49 [gelöscht], E-Mail: [gelöscht] zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.