Kongresshalle Nürnberg / Ausbau f. kulturelle Nutzungen: TGA - Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000092
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 023-058125)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg / Ausbau f. kulturelle Nutzungen: TGA - Förderanlagen
Planungsleistungen für den Ausbau des Rundbaus der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände in Nürnberg für vorwiegend kulturelle Nutzungen.
Hier: Technische Gebäudeausrüstung (TGA) - Anlagengruppe 6 - Förderanlagen.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise, abschnittsweise und ggf. teilweise zu beauftragen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d9b03cec-9473-4afd-b792-f864ac4cf270
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6ccf7020-115a-4554-b200-2d19166cdc3c
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Planung von Personen- und Lastenaufzügen sowie von Feuerwehraufzügen in einem Bestandsgebäude sowie die Wiederinbetriebnahme und/ oder den Ersatz bestehender Aufzugsanlagen und Laderampen/ Hubbühnen.
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Planung von Personen- und Lastenaufzügen sowie von Feuerwehraufzügen in einem Bestandsgebäude sowie die Wiederinbetriebnahme und/ oder den Ersatz bestehender Aufzugsanlagen und Laderampen/ Hubbühnen.
Die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg besteht im Wesentlichen aus zwei Kopfbauten und dem U-förmigen sog. Rundbau. Keines der Bauteile wurde vollendet. Der jetzige „Innenhof“ mit ca. 25.000 qm Fläche hätte ursprünglich den überdachten Veranstaltungsraum für 50.000 Personen aufnehmen sollen. Im nördlichen Kopfbau befindet sich das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (museale Nutzung), der südliche
Kopfbau wird von den Nürnberger Symphonikern genutzt. Der Rundbau soll künftig für vorwiegend kulturelle Zwecke ausgebaut werden. Dies umfasst die Einrichtung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur; diese können beispielsweise sein: Ateliers und Studios für die bildende und performative Kunst sowie für musikalische Zwecke.
Ein weiterer möglicher Ausbauzweck besteht in der Einrichtung eines Interims für die Musik- (Oper) und Tanztheatersparten
(Ballett) des Staatstheaters Nürnberg sowie der Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg einschließlich der ausstattenden
Gewerke (Maske, Schneiderei, Requisite etc.) sowie weiterer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Staatstheaters
erforderlicher Einrichtungen. Darüber hinaus kommt der Ausbau zu musealen Zwecken und für Depotnutzungen in Frage.
Die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur sollen vollständig im Bestand abgebildet werden. Die Interimsbedarfe des
Staatstheaters (ca. 14.600 qm NUF) können nur im Umfang von ca. 80% im Bestand untergebracht werden. Ca. 20% erfordern einen Ergänzungsbau für Nutzungen, die sehr große Räume bedingen (Zuschauerraum für 800 Personen, Bühne,
Orchestergraben, Probebühne etc.) sowie für Nutzungen, die aus funktionalen Gründen zwingend bühnennah sein müssen. Der Ergänzungsbau ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens; zu ihm sind Schnittstellen zu definieren.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
Die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektleitung) ist durch die:
a) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ gem. Art. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG) oder
b) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ gem. Art. 1 und 2 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) nachzuweisen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
Die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektleitung/ stellv. Projektleitung) ist durch die:
a) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ gem. Art. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG) oder
b) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ gem. Art. 1 und 2 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) nachzuweisen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV für Personenschäden über mindestens 3 Mio. Euro und für sonstige Schäden über mindestens 5 Mio. EUR. Diese Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein, gerechnet vom Tag der Auftragsbekanntmachung.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Angaben gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Vorlage eines aussagekräftigen Organigramms des Projektteams mit Angaben zu Funktion, Qualifikation und einschlägiger Berufserfahrung. Die für die Projektleitung/ stellv. Projektleitung vorgesehenen Personen müssen Ingenieur/ Ingenieurin i.S.d. BayIngG oder Beratender Ingenieur/ Beratende Ingenieurin i.S.d. BauKaG sein.
Es ist eine Referenzliste einzureichen, drei Referenzen können detailliert eingegeben werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mindestens ein Referenzprojekt vorzulegen.
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird daraufhingewiesen, dass einschlägige Dienstleistungen berücksichtiget werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern diese Leistungen im oder nach dem Jahr 2018 bezogen auf die Leistungsphasen 1 - 8 vollständig abgeschlossen worden sind. Referenzen, bei denen die Leistungsphase 8 vor dem Jahr 2018 abgeschlossen wurde, werden nicht berücksichtigt.
Referenzliste: Geeignet sind nur Referenzen, die mit den in diesem Verfahren zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur Leistungen, die der selben bzw. den selben Anlagengruppe(n) i.S.v. § 53 Abs. 2 Nrn. 1 - 8 HOAI zugeordnet werden können, wie die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Die Referenzleistungen müssen mindestens die Leistungsphasen 1 - 8 i.S.d. § 55 Abs. 1 HOAI umfassen. Die Leistungen müssen mindestens bis einschließlich der Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen sein. Die Liste muss mindestens folgende Angaben enthalten: genaue Bezeichnung des Objektes, Auftragswert, Erbringungszeitpunkt bzw. Erbringungszeitraum, Zeitpunkt des Abschlusses der vollständigen Leistung bzw. der Leistungsphase 8, Auftraggeber (öffentlicher oder privater Empfänger). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Referenzliste einzureichen.