Lüftungsinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 464.00.9406-43
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsinstallationsarbeiten
Neubau KiTa-Kleewinkel Hepberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 St. Kombiniertes Zu- und Abluftgerät mit WRG ca. 6.800 m3/h2 St. Küchenabzugshauben 900 - 1.500 m3/hca. 560 m2 Rechteckkanäle und Formstücke aus verzinktem Stahlca. 50 m2 Rechteckkanäle und Formstücke aus verzinktem Stahlca. 370 lfdm Wickelfalzrohre aus verzinktem Stahlblech NW 100 - NW 250ca. 90 St. Luftauslässe für Zu- und Abluftca. 15 St. Motorische Brandschutzklappenca. 65 St. Kulissen- und Telefonieschalldämpferca. 15 St. Volumenstromregler konstant und variabel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Manching-Oberstimm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85077
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.