Hygieneartikel für die ANKER-Einrichtung Deggendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022CAU000001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hygieneartikel für die ANKER-Einrichtung Deggendorf
Hygieneartikel und Hygienepakete für die ANKER-Einrichtung Deggendorf
Deggendorf
Die Lieferung der Hygieneartikel umfasst die Hygienepakete A, B, C und D sowie Einzelprodukte und Windeln.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt L 124 EU: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes bzw. anderweitiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzureichen).
Formblatt L 124 EU: Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes sowie einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Ein Bieter gilt u. a. als nur dann geeignet, wenn der Jahresumsatz des Bieters (bezogen auf den Vergabegegenstand) jeweils mindestens den zweifachen Betrag der Angebotssumme (bezogen auf ein Vertragsjahr) erreicht.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Mindesthöhe der abzuschließenden Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Vorlage mindestens 3 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Lieferleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (Erforderliche Angaben: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers).
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.