HPC-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 2241.4254.2022-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
HPC-Systeme
Beschaffung von Systemen für HPC (einschließlich Anwendungen der Künstlichen Intelligenz) und von vorgelagerten Systemberatungsleistungen sowie dem Betrieb einer Online-Plattform zur Präsentation von ausgewählten HPC-System-Komponenten des jeweiligen RV-Partners und zur weitergehenden Information des Auftraggebers über das jeweilige Angebot an HPC-System-Komponenten, inkl. einer Schnittstelle zum eProcurement-System der Max-Planck-Gesellschaft für Bestellungen.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, acht (8) Auftragnehmer (HPC-Systemhäuser und/oder -Hersteller) zu finden, die auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung den Auftraggeber mit HPC-Systemen versorgen.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Die MPG ist eine überwiegend aus öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur, die derzeit 86 Institute und sonstige (Forschungs-)Einrichtungen unterschiedlicher Größe, Struktur und Aufgabenstellung ("Institute") unterhält. Vereinsrechtlicher Sitz der Gesellschaft ist Berlin, der Sitz der Generalverwaltung der MPG ist München. Der MPG-GV obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Hochleistungsrechnen (englisch high-performance computing, HPC) ist ein Bereich des computergestützten Rechnens. Er umfasst alle Rechenarbeiten, deren Bearbeitung einer hohen Rechenleistung oder Speicherkapazität bedarf. Im Bereich der Forschung ist heute der Einsatz von HPC üblich und zum Teil unumgänglich. Die EDV-Abteilungen in den Instituten und ein Großrechenzentrum der MPG in Garching betreiben HPC-Systeme, die erweitert oder erneuert werden müssen. Aus diesem Grund besteht bei der MPG ein regelmäßiger Bedarf an HPC-Systemen.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, acht (8) Auftragnehmer (HPC-Systemhäuser und/oder -Hersteller, im Folgenden auch "AN" bzw. "RV-Partner" genannt) zu finden, die auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch "RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") den Auftraggeber mit HPC-Systemen versorgen. Die Rahmenvereinbarung liegt als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage bei.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Systemen für HPC (einschließlich Anwendungen der Künstlichen Intelligenz) und von vorgelagerten Systemberatungsleistungen sowie dem Betrieb einer Online-Plattform zur Präsentation von ausgewählten HPC-System-Komponenten des jeweiligen RV-Partners und zur weitergehenden Information des Auftraggebers über das jeweilige Angebot an HPC-System-Komponenten, inkl. einer Schnittstelle zum eProcurement-System der Max-Planck-Gesellschaft für Bestellungen.
Durch dieses Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe an HPC-Systemen institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt. Aufgrund der großen Bandbreite an Forschungsgegenständen in der MPG sind die Anforderungen an die HPC-Systeme sehr heterogen. Es werden über die RV folglich sehr unterschiedlich konfigurierte Systeme in den verschiedensten Größen bezogen werden. Dem Auftraggeber kommt es dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Angebote von Bietern mit denselben Herstellern erfolgen.
Weiterhin ist es dem Auftraggeber sehr wichtig, die heterogenen Bedarfe seiner Institute erfüllen zu können. Daher werden über diese RV möglicherweise nicht nur HPC-Systeme auf der Basis der heute vorherrschenden Prozessorarchitektur x86-64, sondern auch auf der Basis anderer Prozessorarchitekturen (z.B. ARM-64; vgl. dazu Kapitel 5.3.1) beschafft.
Der Leistungsumfang setzt sich insbesondere aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
• vorgelagerte Systemberatung (vgl. Kapitel 5.2.1), d. h. der (in der Regel produktneutrale) Entwurf eines auf den konkreten Bedarf des Auftraggebers optimierten HPC-Systems und dessen Konfiguration, also die Auswahl und Dimensionierung geeigneter Systemkomponenten (Einzelabrufe "Systemberatung").
• Veräußerung, Lieferung, Installation und Integration, Herbeiführung der Betriebsbe-reitschaft von HPC-Systemen sowie Systemserviceleistungen wie Bereitstellen eines Service Desks für Serviceanfragen, Austausch/Reparatur von defekten Komponenten, Remote-Support, Support vor Ort (Einzelabrufe "Systemlieferung") (vgl. Kapitel 5.2.2).
• Einrichtung, Bereitstellung, Anbindung und Betrieb/Aufrechterhalten einer Online-Plattform für Angebotspräsentation, Informationen, Downloads und Dokumentation sowie Bestellfunktion und einer Anbindung an das eProcurement-System der MPG (vgl. Kapitel 5.2.3).
Die MPG hält aktuell in inhaltlich benachbarten Leistungsbereichen weitere Rahmenvereinbarungen, etwa zu Standard-Servern, Netzwerk-Infrastruktur und wassergekühlten Serverschränken, die inhaltlich Berührungspunkte mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung aufweisen können. Beabsichtigt ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen RV in der Regel nur die Beschaffung vollständiger HPC-Systeme als Gesamtsystem. Im Einzelfall (z.B. für die Beschaffung von Testsystemen oder die Ergänzung schon beschaffter HPC-Systeme) ist jedoch auch die Beschaffung einzelner "Rechenknoten" (= Computer) oder anderer Komponenten eines HPC-Clusters (z.B. Switches) im Zusammenhang mit einem bestehenden HPC-System unter der hier ausgeschriebenen RV möglich.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist/sind dagegen
• Storage-Systeme ,
• Rechen- und Administrationsknoten auf der Basis von OpenPower- oder SPARC-Prozessoren,
• im High Performance Computing genutzte Anwendungssoftware, Funktionsbibliotheken sowie Entwicklungs- und Analysewerkzeuge.
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5.
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen auf ca. 12 Mio. EUR pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslauf-zeit insgesamt 60 Mio. EUR (Schätzmenge/Schätzwert). Aus der RV können insgesamt höchstens 65 Mio. EUR über die maximale Vertragsdauer abgerufen werden (Höchstwert/Höchstmenge).
Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Nach Vertragsbeginn soll eine Vorlaufzeit von 6 Wochen folgen, in der die Anbindung an das eProcurement der MPG durchgeführt wird. Der beabsichtigte Leistungsbeginn und damit auch der Zeitpunkt der Be-triebsbereitschaft der Online-Plattform ist der 01.08.2022.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 3 Jahre (36 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Will der Auftraggeber von der Kündigungsoption Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen.
Die wichtigste Aufgabe von HPC-Systemen ist es, den Bedarfsträgern Rechenleistung zur Verfügung zu stellen. Die wichtigste Komponente und auch der mit Abstand teuerste Teil eines HPC-Systems sind daher die Rechenknoten, bei denen es sich in aller Regel um Server-Systeme handelt. Aus diesem Grund benötigt die MPG Anbieter, die auf Rechenknoten spezialisiert sind.
Für die MPG ist dabei eine größtmögliche Vielfalt bei den Herstellern von HPC-Systemen unter den RV-Partnern wichtig, damit im Rahmen der späteren Einzelabrufe ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Systemanbietern entsteht.
Der Bieter muss sich daher bindend auf einen Hersteller von Rechenknoten auf Basis x86-64 Prozessoren festlegen. Im Ergebnis darf jeder Hersteller von Server-Systemen unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner.
Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote also herausstellen, dass sich unter den acht wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen nur derjenige Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die ande-ren Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden.
Die MPG benötigt HPC-Systeme, die in Qualität und Leistungsfähigkeit einem Platz in der top500-Liste der weltweit leistungsfähigsten Hochleistungsrechner (https://www.top500.org/lists/) entsprechen können. Jeder Bieter muss deshalb zusammen mit seinem Hersteller in der Lage sein, HPC-Systeme dieser Größen- und Leistungsordnung erfolgreich aufzubauen, in den Betrieb zu übergeben und supporten zu können. Der Bieter darf sich daher nur an einen Hersteller binden, der mit mindestens einer Referenz in der top500-Liste der weltweit leistungsfähigsten Hochleistungsrechner vertreten ist (top500-Liste Stand: 11/2021).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und insbesondere nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB).
Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der Bieter die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die genannten Angaben und Erklärungen in Anlage 5 "Eignung und Ausschlussgründe" sowie durch die genannten Nachweise seine Eignung zu belegen. Die Anlage 5 ist deshalb von jedem Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, jeweils einmal auszufüllen. Dabei müssen jeweils nur diejenigen Abschnitte ausgefüllt werden, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Genaue Angaben dazu, welche Unternehmen welche Abschnitte auszufüllen haben, sind jeweils bei den einzelnen Eignungskriterien und (gesammelt) in Kapitel 6.1 der Vergabeunterlagen zu finden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen der Bieter zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Dritter bestätigen zu lassen.
Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgt anhand der in der Auftragsbekanntmachung und in dieser Vergabeunterlage genannten Eignungskriterien (EK). Die Nichterfüllung bereits eines mit einem (A) als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. Die in diesem Kapitel genannten Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2).
2. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die in diesem Kapitel geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
a) Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunterneh-men sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
• falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
b) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Versicherungssumme:
• für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maxi-miert).
Gefordert wird zudem das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufshaftpflicht-versicherung mit folgender Versicherungssumme:
• für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass
• er über eine entsprechende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt;
zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall entsprechende Bescheinigungen der Versicherung oder Kopien der Versicherungspolicen einzureichen;
oder
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann:
zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall entsprechende Bestätigungen der Versicherung oder Bescheinigungen eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines "bloßen" Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
2. Umsatzdarstellung (EK-05-A - EK-06-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
sowie
• den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "High Performance Computing" (EK-06-A)
jeweils in Euro netto und bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird:
• Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A): 15 Mio. EUR netto/Jahr
• spezifischer Jahresumsatz im Bereich "HPC" (EK-06-A): 10 Mio. EUR netto/Jahr
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Dies gilt allerdings nicht für die Mindestanforderungen an die Wertbarkeit einer Referenz.
1. Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-07-A)
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durch-schnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 - 2021) einreichen.
Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
• Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte)
• Führungskräfte
• Systemtechniker
• Systemberater
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen.
2.Unternehmensreferenzen (EK-08-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leis-tungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat,
• Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen mindestens zwei (2) Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen einzureichen (= Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird).
• Jede Referenz muss ein HPC-System mit x86-64-Architektur betreffen.
• Eine Referenz muss ein HPC-System mit einem Wert von mindestens 1 Mio. EUR umfassen.
• Eine andere Referenz muss ein HPC-System mit einem Wert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR umfassen.
• Bereits abgeschlossene Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen.
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
1. Herstellerbindung (Integratorbindung) (XK-01-A)
Der Bieter hat sich für den Fall der Auftragserteilung für die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung an einen Hersteller von Rechenknoten auf Basis x86-64 Prozessoren zu binden und diesen zu benennen (Anlage 6 "Ausführungbedingungen" Abschnitt "Herstellerbindung"). Zudem muss er von jedem Hersteller, an den er sich bindet, eine formlose Bestätigung einreichen,
• dass dieser ihn im Rahmen dieser RV mit HPC-Systemen und deren Komponenten beliefert und
• dass der Hersteller über mindestens ein Referenzprojekt in der top500-Liste der weltweit leistungsfähigsten Hochleistungsrechner (Stand 11/2021) verfügt.
Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne des Kapitels 2.
2. Exportkontrollvorschriften (XK-02-A)
Der Bieter informiert die MPG über bestehende exportkontrollrechtliche Beschränkungen, sowie entsprechende Produktklassifizierung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für die beauftragten Lieferungen, sofern erforderlich, die jeweils anwendbaren Anforderungen des nationalen und internationalen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts einzuhalten und insbesondere den Erhalt der Ausfuhrgenehmigungen sicher zu stellen. Der Auftragnehmer ist im Falle einer konkreten Bestellung mit exportkontrollrechtlicher Relevanz verpflichtet, so früh wie möglich, spätestens jedoch mit der Rechnungsstellung, alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen. Die nicht abschließende Auflistung möglicher Angaben sind den Zusätzliche Vertragsbedingungen der MPG Ziff.15 https://www.mpg.de/5757353/zusaetzliche-vertragsbedingungen-der-mpg.pdf zu entnehmen. Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit entsprechender Angaben.
Diese Erklärung hat der Bieter unter Verwendung von Anlage 6 "Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung" abzugeben.
3. IAO-Kernarbeitsnormen (XK-03-A)
Der Auftraggeber weiß sich zur Einhaltung der Mindeststandards der in Anlage 6 genannten IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet. Da die MPG zur breiteren Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 6 Abschnitt "IAO-Kernarbeitsnormen" zu erklären, dass er sich verpflichtet, die Vertragsbedingungen zu den IAO-Kernarbeitsnormen zu akzeptieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier um ca. 13 Monate überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit ist jedoch dadurch bedingt, dass bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes (Kauf und Lieferung von HPC-Systemen und Zubehör sowie die Erstellung einer Online-Plattform). Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen. Bei dieser Vergabe werden u. A. eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten und Beschreibungen der jeweiligen HPC-Systeme und Zubehör verlangt. Der Online-Plattform muss via SAP Business Connector angebunden werden. Die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch muss die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuelle Version der Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).