Entleerung der Sammelautomaten und Verwertung der erfassten Altspeiseöle Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entleerung der Sammelautomaten und Verwertung der erfassten Altspeiseöle
Entleerung der Sammelautomaten und Verwertung der erfassten Altspeiseöle.
Die Stadt Fürth beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach den KrWG und BayAbfG, Altspeiseöle/fette dezentral über Sammelautomaten im gesamten Stadtgebiet zu erfassen. Die dazu verteilten Sammelbehälter können dann von den Bürgern an den Sammelautomaten im Verfahren voll gegen leer getauscht werden.
Zu II.2.7 (Vertragslaufzeit): Die ausgeschriebenen Leistungen sind in der Zeit vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2026 zu erbringen.
Der Abrechnungszeitraum beträgt 2 Monate. Die Abrechnung ist bis zum 25. des auf den Abrechnungszeitraum fallenden Folgemonat zu erstellen. Die Zahlungsfrist beträgt 21 Tage, nach Rechnungseingang beim AG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts L 212EU sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln eingereicht werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=222402
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln eingereicht werden.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222402
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=222402
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln eingereicht werden.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222402
Bei Abgabe als Bietergemeinschaft:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften sind zulässig.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Fürth – Rf. V – Zentrale Vergabestelle, Submissionsstelle Raum 001, Hirschenstraße 2, 90762 Fürth
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Im Falle von Bietergemeinschaften, bei Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV sind die Formblätter
inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. von
Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV einzeln einzureichen.
b) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Fr., 04.03.2022, 11:00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltung dieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist Auskunft zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagen nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]