Neubau eines Zuberhauses in Regensburg, Markomannenstraße 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.das-stadtwerk-regensburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zuberhausregensburg.johannsraum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Zuberhauses in Regensburg, Markomannenstraße 1
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 zum Vorhaben „Neubau eines Zuberhauses in 93053 Regensburg, Markomannenstraße 1“.
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände Markomannenstraße einen Neubau für ein sogenanntes Zuberhaus mit Umkleideräumen und Duschen in schwarz-weiß-Trennung, Cafeteria, Besprechungs- und Schulungsräumen und einem Foyerbereich zu errichten.
Auf dem Betriebsgelände Markomannenstraße befinden sich neben den Einrichtungen der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH auch die zentralen Betriebsstätten des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark (Amt 70) der Stadt Regensburg. Das Zuberhaus an der Schnittstelle der Betriebsgeländeteile zentrale Funktionen für beide Einrichtungen bereithalten.
Die Errichtung des Zuberhauses erfolgt im Rahmen der Transformation des gesamten Betriebsgeländes und richtet sich bezogen auf den Standort, die Terminschiene und die wirtschaftlichen Bedingungen nach dem Masterplan Markomannenstraße, den der Stadtrat der Stadt Regensburg in seiner Sitzung vom 28.07.2021 einstimmig verabschiedet hat. Das Zuberhaus ist der erste Baustein in der Umsetzung des Masterplanes. Dem Projekt wird in Bezug auf die dem Masterplan zugrundeliegende Nachhaltigkeitsstrategie eine besondere Bedeutung beigemessen.
Das Raumprogramm soll im Rahmen des Planungsauftrages in Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und den beteiligten Nutzern erarbeitet werden.
Für die Maßnahme ist ein Investitionsvolumen in Höhe von brutto 8,1 Mio. EUR (KG 200-700) vorgesehen. In diesem Kostenrahmen ist eine wirtschaftliche Lösung zu entwickeln. Umgerechnet auf Netto-Beträge gliedert sich das Maximalbudget wie folgt auf:
(alles Nettobeträge)
Kostengruppe 200
[Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe 300
[Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe 400
[Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe 500
[Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe 600 nicht enthalten
Kostengruppe KGR 700
[Betrag gelöscht] EUR
Gesamtkosten KGR 200-700 (ohne 600)
[Betrag gelöscht] EUR
Gesamtkosten brutto ca. [Betrag gelöscht] EUR
Der geschätzte Auftragswert der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 nach §34 Gebäude HOAI 2021 beträgt gemäß den Vorgaben der Honorarkonditionen (siehe Zuschlagskriterien) in etwa [Betrag gelöscht] Euro netto.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach §122 (2) Nr.2 GWB in Verbindung mit §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1) + (3) Nr.8 VgV: Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigte zum Stichtag der Veröffentlichung
3. Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV
Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind.
Detaillierte Angaben zur Wertung siehe Anlage 01 / Vergabeunterlagen und Abschnitt III dieser Bekanntmachung.
Siehe detaillierte Erläuterungen in den Anlagen zur Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§123 und 124 GWB, Eigenerklärung
2. Nichtvorliegen von Ausführungs- und Lieferinteressen nach §73 (3) VgV, Eigenerklärung
3. Berufsqualifikation Architektin bzw. Architekt nach §122 (2) Nr.1 GWB in Verbindung mit §75 (1) VgV oder Eigenerklärung
Hinweis:
Gemäß §56 (2) VgV fordert die Vergabestelle keine Nachweise oder Eigenerklärungen zu den Ausschlusskriterien unter III.1.1) 1.-3. nach. Die Nichtvorlage der benannten Nachweise bzw. Eigenerklärungen spätestens zum Zeitpunkt des unter Punkt IV.2.2) genannten Schlusstermines für den Eingang der Teilnahmeanträge führt zum direkten Ausschluss der Bewerbung.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach §122 (2) Nr.2 GWB in Verbindung mit §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV;
2. Eigenerklärung oder Verpflichtungserklärung zu evtl. vorgesehenen Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern gemäß §36 (1) VgV;
Hinweis:
Gemäß §56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zu den unter III.1.2) 1.+2. genannten Eignungskriterien nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage geeigneter Nachweise zu Eigenerklärungen unter III.1.2) 2. zu verlangen.
zu 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV über 3,0 Mio. € Personenschäden und 1,0 Mio. € Sonstige Schäden, 2-fache Leistung der Deckungssummen pro Jahr;
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1) + (3) Nr.8 VgV:
Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigte zum Stichtag der Veröffentlichung (Technische Beschäftigte = Architekt/in, BA/ MA/ Dipl.-Ing. Architektur, Hochbautechniker o. vgl.);
2. Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV;
Hinweis:
Gemäß §56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zu den unter III.1.3) 1.+2. genannten Eignungskriterien nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage geeigneter Nachweise zu Eigenerklärungen unter III.1.3) 1.+2. zu verlangen.
zu 1. Techn. Beschäftigtenanzahl: Mindestanforderung vier Technische Beschäftigte inklusive Inhaberin bzw. Inhaber
zu 2. Referenzprojekt: Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind.
Vergleichbar sind zum Tag der Veröffentlichung bereits realisierte Neubauten mindestens der Honorarzone IV des Leistungsbildes Gebäude (hohe Planungsanforderungen), mit besonderen Anforderungen an die Nachhaltigkeit des Gebäudes o.ä.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss mindestens die Leistungsphasen 2-8 Gebäude nach §34 HOAI o. vgl. erbracht haben.
Es werden nach §46 (3) Nr.1 auch Referenzprojekte berücksichtigt, die mehr als drei Jahre (ohne zeitliche Begrenzung) zurückliegen.
Es müssen in der Anlage zu diesem Formblatt aussagekräftige, lesbare Darstellungen von vorgenanntem Referenzprojekt in Bild, Zeichnung und Text auf bis zu zwei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten eingereicht werden.
Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das zu bewertende Referenzprojekt zu benennen.
Fehlt diese Benennung, wird das zuvorderst liegende Referenzprojekt bewertet.
Werden mehr als zwei einseitig bedruckte DIN A4-Seiten für das zu bewertende Referenzprojekt eingereicht, werden nur die beiden ersten Seiten bewertet.
Architektinnen bzw. Architekten im Sinne des jeweils geltenden Landesrechtes bzw. gemäß §122 (2) Nr. 1 GWB in Verbindung mit §75 (1) VgV natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin bzw,. Architekt berechtigt sind und in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig sein dürfen.
Juristische Personen müssen eine verantwortliche Berufsangehörige bzw. einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, die bzw. der die Anforderungen des §122 (2) Nr. 1 GWB in Verbindung mit §75 (1) VgV an natürliche Personen erfüllt.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV über 3,0 Mio. € Personenschäden und 1,0 Mio. € Sonstige Schäden, 2-fache Leistung der Deckungssummen pro Jahr;
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen und müssen eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben (für jedes Mitglied ist die Seite 3 mit den Punkten 3.+4. des Bewerbungsformblattes gesondert auszufüllen), ein Mitglied ist als bevollmächtigte Vertreterin bzw. als bevollmächtigter Vertreter anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist gemäß 53 (1) VgV auf elektronischem Wege bei der unter I.3) genannten Internet-Adresse (=Verfahrenswebseite) https://zuberhausregensburg.johannsraum.de fristgerecht gemäß IV.2.2, vollständig und unterschrieben einzureichen. Eine andere als die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages über die Verfahrenswebseite ist nicht zulässig. Die Verfahrenswebseite ist gemäß 41 (1) VgV ohne Registrierung zugänglich. Für den Teilnahmeantrag werden alle Vergabeunterlagen inklusive eines Bewerbungsbogens auf dieser Verfahrenswebseite bereitgestellt. Der Bewerbungsbogen ist für den Teilnahmeantrag zu verwenden, nicht unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebotes (mit Ausnahme des im Rahmen des Verhandlungsverfahrens von den ausgewählten Bietergemeinschaften verlangten städtebaulichen Lösungsansatzes) und der Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird durch die Vergabestelle nicht erstattet. Der Aufwand für die fristgerechte und vollständige Erbringung eines städtebaulichen Lösungsansatzes durch die ausgewählten Bietergemeinschaften im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird gemäß Anlage 04 Honorar Mehrfachbeauftragung mit 5.000.- Euro netto zzgl. jeweils geltender MwSt. von derzeit 19% erstattet.
Die Teilnahmeanträge und Angebote verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht an die Bewerber- und Bietergemeinschaften zurückgesandt. Die städtebaulichen Lösungsansätze gehen unter Beachtung des Urheberrechtes in das Eigentum der Auftraggeberin über.
Bewerbergemeinschaften sind zum Verfahren zugelassen. Eine Mehrfachbewerbung als Mitglied einer Bietergemeinschaft, Einzelbewerberin oder -bewerber und in zusätzlicher Bewerbung als Nachunternehmerin oder Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen ausschließlich als Nachunternehmerin oder Nachunternehmern bei verschiedenen Einzelbewerberinnen und -bewerbern oder Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Auf der Verfahrenswebseite veröffentlicht die Vergabestelle alle Informationen zum Verfahren, wie z.B. Termine, Ablauf, Rückfragen zum Verfahren, Wertungsergebnisse usf. Die Veröffentlichung aller weiteren Informationen zum Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich auf der Verfahrenswebseite, die Vergabestelle versendet keine Unterlagen per e-Mail, Fax oder Post. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher eigenverantwortlich regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Rückfragen sind ausschließlich per e-Mail bis eine Woche vor Ablauf der Bewerbungsfrist, also bis zum 15. März 2021 um 17.00 Uhr an die unter 1.3 bezeichnete Kontaktstelle der Verfahrensbetreuuung zu richten: [gelöscht] und werden auf der Verfahrenswebseite inklusive der Beantwortung der Rückfragen fortlaufend veröffentlicht.
Allgemeine Angaben zu den Zuschlagskriterien:
Die Auftraggeberin legt gemäß 58 (2) VgV die preislichen Rahmenbedingungen des Auftrages unter Ausnahme 1. eines Zu- oder Abschlages für Leistungen aus dem Pflichtenheft (Teil der Anlage 08 Entwurf Architektenvertrag), 2. der Nebenkostenpauschale nach 14 (3) und 3. der Stundenverrechnungssätze für das Leistungsbild Gebäude §33 ff. gemäß 35 (2+4) HOAI (das Objekt ist Bewertungsmerkmalen aus mehreren Gebäuden nach Objektliste HOAI 2021 Anlage 10 Nr. 10.2 zuzuordnen) wie folgt fest:
- Honorarzone IV Basishonorarsatz
- Honorartabelle 35 HOAI
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung und Bewertung können auch in der Übersicht der Anlage01 Vergabeunterlagen zur Bekanntmachung im Detail entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat gemäß §160 (3) Nr.1 GWB den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen schriftlich zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 (3) Nr.4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen ersichtlich waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gerügt hat.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken kann gestellt werden, solange die Auftraggeberin noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versand der Informationen per Fax oder
e-Mail zehn Kalendertage vergangen sind. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht zur Verhandlung zugelassen wurden, gilt dies nicht, sondern bei diesen reicht aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html