Neubau Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktbreit
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97340
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marktbreit.info
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schirmer-stadtplanung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
Die Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit plant am westlichen Ortseingang Marktbreits den Neubau eines Verwaltungshauses auf dem Grundstück eines ehemaligen Natursteinbetriebs zwischen der Adam-Fuchs-Straße und der Hafenstraße.
Wettbewerbsaufgabe ist die hochbauliche Planung des Verwaltungsgebäudes mit ca. 1.900 m2 BGF. Die Baukosten in den Kostengruppen KG 300 + 400 werden grob mit 4,8 Mio. EUR netto geschätzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um sich für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber im Bewerbungsformblatt als Auswahlkriterien
- eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 6 und 73 Vergabeverordnung VgV sowie §§ 123, 124 und 128 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB vorliegen, sowie
- ein Referenzprojekt nachweisen, das alle der folgenden Anforderungen erfüllen muss:
>> Einordnung mind. in HZ III für Gebäude gem. § 34 HOAI
>> Realisierung nach dem 01. Januar 2013 (mind. Leistungsphase 8 ist abgeschlossen)
>> Der Bewerber hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 5 inne. Die Referenzleistung darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z.B. als leitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Bewerbungsunterlagen
Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert:
- das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformblatt
- Darstellung des Referenzprojekts mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt)
- Nachweis zur Teilnahmeberechtigung (Kopie der Architektenurkunde, des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder ein vergleichbares Dokument)
- sowie ggf. der Nachweis über die Projektleitung bei Referenzprojekt aus einem Fremdbüro.
Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung bis Dienstag, 22. März 2022 bis 12:00 Uhr ausschließlich digital über die Vergabeplattform https://www.aumass.de einzureichen.
Für den rechtzeitigen, vollständigen Eingang trägt der Bewerber die Verantwortung. Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Weitere als die geforderten Unterlagen, Bewerbungen per Brief bzw. Post oder pauschale Bewerbungen mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o.ä., werden nicht berücksichtigt.
Ausschlusskriterien
Jeder Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
- Nicht digital eingereichte Bewerbungen
- Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
- Unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter
- Fehlende Nachweise
- Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder.
Auswahlverfahren
Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 13 Teilnehmer begrenzt. 5 Teilnehmer wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 8 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.
Nach Abschluss des Bewerbungszeitraums werden die über die Online-Vergabeplattform eingegangenen Bewerbungen durch die Ausloberin geöffnet (Submission). Im zweiten Schritt wird die Qualifizierung jeder Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung der Kriterien geprüft. Sollten sich mehr Bewerber qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem dritten Schritt das Los über die Auswahl als Wettbewerbsteilnehmer. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl durch das Los bestimmt.
Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle. Die Nachrücker werden bei Absage durch oder Ausschluss von einem ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen.
Auskünfte zum Bewerbungsverfahren
Auskünfte erteilt binnen sieben Tagen das betreuende Büro ausschließlich auf schriftliche Anfrage bis spätestens zum Freitag, 11. März 2022 über die Online-Vergabeplattform https://www.aumass.de.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten ansässige Architekten*innen. Optional können zusätzlich Innenarchitekt*innen als Verfasser*innen benannt werden. Alle Verfasser*innen müssen erst nach der Bewerbung bis spätestens zum Termin der Teilnahmebestätigung benannt werden. Es wird empfohlen, Stadtplaner*innen oder Landschaftsarchitekt*innen beratend einzubeziehen. Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist von allen Verfasser*innen zu erbringen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen entsprechend der Wettbewerbsaufgabe ausgerichtet ist und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner zu benennen. Dieser soll auch später im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechpartner in der Verfassererklärung benannt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten gleichwertig beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. Die genannten Kriterien werden ggf. vom Preisgericht noch untergliedert.
Städtebauliche Einbindung und Angemessenheit im Ortsbild
Erschließung und Bezug zur Altstadt
Gestalterische und funktionale Qualität der Gebäudeplanung
Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR und aus dem Preisgeld in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR zusammen.
Vorgesehene Verteilung des Preisgelds:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
Summe [Betrag gelöscht] EUR netto
Das Preisgericht kann die Wettbewerbssumme mit einstimmigem Beschluss auch anders aufteilen.
Sofern die Wettbewerbsteilnehmer Umsatzsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet.
Das Bearbeitungshonorar wird gleichmäßig an alle Teilnehmer ausgezahlt, die ihren Beitrag fristgerecht eingereicht haben.
Es wird nicht an Teilnehmer ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
AUFTRAGSVERGABE im Verhandlungsverfahren
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen.
Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preisträger geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern, können die Verhandlungen auch mit den weiteren Preisträgern aufgenommen werden.
Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen.
EIGNUNGSKRITERIEN
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Kalendertage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien nachweisen. Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Architekten über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Namentliche Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern für Architektur einschließlich dem Büroinhaber / Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch), Master in Architektur an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
VERHANDLUNGSVERFAHREN
Eine Beurteilungskommission aus Vertretern der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Bietern zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren und der Katalog mit den Zuschlagskriterien mit differenzierter Bepunktung der einzelnen Kriterien bekannt gegeben.
ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Zuschlagskriterien werden in den Vergabeunterlagen benannt.
AUFTRAGSUMFANG
Die Beauftragung umfasst für die Realisierungsteile Leistungen gemäß der Leistungsbilder der HOAI 2013 mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 5 und optional Leistungsphasen 6 bis 9 für Gebäude und Innenräume (§§ 34/35).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt,
- Sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) und
- Soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll.
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund teilweise oder vollständig von der Realisierung Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z.B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf im Umfang der beauftragten Leistungen in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes bzw. nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen.
Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die nachfolgend benannte zuständige Vergabekammer wenden, nachdem bei der Ausloberin fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
Im Übrigen gilt § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]