Beschaffung von Event-Mobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: EC 35
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Event-Mobiliar
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von sechs Rahmenvereinbarungen, mit denen die kontinuierliche Versorgung von Event-Mobiliar während des Projektzeitraums sichergestellt wird. Der Auftraggeber ruft die im Leistungsverzeichnis (5.5_EC 35_Mobiliar_Leistungsverzeichnis) aufgeführten Artikel des Auftragnehmers in Einzelbestellungen unterschiedlicher Auftragswerte ab.
Standardprodukte im Bereich Event-Mobiliar
München
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Barhockern, Stühlen, Tischen, etc. (siehe dazu näher die Angaben zu Los 1 im Leistungsverzeichnis).
Sollten die European Championships 2022 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12 des Jahres, in dem die European Championships 2022 dann stattfinden. Höchstens jedoch insgesamt vier (4) Jahre ab Vertragsbeginn.
Biergarnituren
München
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Biergarnituren (siehe dazu näher die Angaben zu Los 2 im Leistungsverzeichnis).
Sollten die European Championships 2022 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12 des Jahres, in dem die European Championships 2022 dann stattfinden. Höchstens jedoch insgesamt vier (4) Jahre ab Vertragsbeginn.
Spinde & Aufbewahrung
München
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Regalen, Schränken, Spinden, etc. (siehe dazu näher die Angaben zu Los 3 im Leistungsverzeichnis).
Sollten die European Championships 2022 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12 des Jahres, in dem die European Championships 2022 dann stattfinden. Höchstens jedoch insgesamt vier (4) Jahre ab Vertragsbeginn.
Tresore
München
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Tresoren (siehe dazu näher die Angaben zu Los 4 im Leistungsverzeichnis).
Sollten die European Championships 2022 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12 des Jahres, in dem die European Championships 2022 dann stattfinden. Höchstens jedoch insgesamt vier (4) Jahre ab Vertragsbeginn.
Octanorm
München
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Octanorm Wänden (siehe dazu näher die Angaben zu Los 5 im Leistungsverzeichnis).
Sollten die European Championships 2022 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12 des Jahres, in dem die European Championships 2022 dann stattfinden. Höchstens jedoch insgesamt vier (4) Jahre ab Vertragsbeginn.
Palettenmöbel
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Holz-/ Palettenmöbel (siehe dazu näher die Angaben zu Los 6 im Leistungsverzeichnis).
Sollten die European Championships 2022 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12 des Jahres, in dem die European Championships 2022 dann stattfinden. Höchstens jedoch insgesamt vier (4) Jahre ab Vertragsbeginn.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht haben.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
A 2. Jahresumsatz:
Der Bieter bestätigt, dass der Jahresumsatz seines Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils mindestens
Für Los 1: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung)
Für Los 2: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung)
Für Los 3: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung)
Für Los 4: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung).
Für Los 5: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung).
Für Los 6: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“ und Angabe der Umsatzzahlen)
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A 3. Versicherung:
Der Bieter verpflichtet sich, für Personen-, Sach-, Vermögens-, Obhut- und Bearbeitungsschäden im Falle des Zuschlags eine Betriebshaftpflichtversicherung auf seine Kosten abzuschließen, während der gesamten Vertragsdauer aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung – in jedem Fall aber vor Zuschlagserteilung – nachzuweisen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Deckungssumme (mindestens):
• EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
• EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens)
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Schäden
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Der Nachweis dieser Versicherungen ist jährlich zu erbringen. Der Bieter verpflichtet sich ferner, dem Auftraggeber spätestens vor Zuschlagserteilung eine Bestätigung seines Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass der Versicherer den Auftraggeber bei Erlöschen des Versicherungsschutzes unmittelbar und unverzüglich benachrichtigt.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
A 2. Jahresumsatz:
Der Bieter bestätigt, dass der Jahresumsatz seines Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils mindestens
Für Los 1: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung)
Für Los 2: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung)
Für Los 3: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung)
Für Los 4: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung).
Für Los 5: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung).
Für Los 6: [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“ und Angabe der Umsatzzahlen)
------------------------------------------------------------------------------------------
A 3. Versicherung:
Der Bieter verpflichtet sich, für Personen-, Sach-, Vermögens-, Obhut- und Bearbeitungsschäden im Falle des Zuschlags eine Betriebshaftpflichtversicherung auf seine Kosten abzuschließen, während der gesamten Vertragsdauer aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung – in jedem Fall aber vor Zuschlagserteilung – nachzuweisen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Deckungssumme (mindestens):
• EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
• EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens)
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Schäden
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Der Nachweis dieser Versicherungen ist jährlich zu erbringen. Der Bieter verpflichtet sich ferner, dem Auftraggeber spätestens vor Zuschlagserteilung eine Bestätigung seines Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass der Versicherer den Auftraggeber bei Erlöschen des Versicherungsschutzes unmittelbar und unverzüglich benachrichtigt.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Um seine Eignung nachweisen zu können, muss der Bieter mindestens drei (3) Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen (losspezifisch) in den letzten höchstens drei (3) Jahren in folgender Höhe nachweisen:
Los 1: 290.000 €
Los 2: 25.000 €
Los 3: 75.000 €
Los 4: 8.000 €
Los 5: 12.000 €
Los 6: 54.000 €
Um die Prüfung der Vergleichbarkeit der Leistungen für den Auftraggeber sicherzustellen, hat der Bieter zudem anzugeben, welche Artikel innerhalb der angegebenen Referenzen geliefert wurden. Ein repräsentativer Querschnitt aus dem Auftrag ist ausreichend. Es müssen nicht alle Artikel aufgelistet werden.
Vergleichbar ist die Leistung, wenn der in der Referenz benannte Auftrag einen oder mehrere Artikel aus dem Leistungsumfang (s. Leistungsverzeichnis je Los) dieser Ausschreibung beinhaltet hat.
Für den Nachweis ist die Vorlage „5.7_EC_35_Mobiliar_Eigenerklärung_zu_Referenzen“ je Referenz zu verwenden.
Hinweis: Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
(Ausschlusskriterium)
Um seine Eignung nachweisen zu können, muss der Bieter mindestens drei (3) Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen (losspezifisch) in den letzten höchstens drei (3) Jahren in folgender Höhe nachweisen:
Los 1: 290.000 €
Los 2: 25.000 €
Los 3: 75.000 €
Los 4: 8.000 €
Los 5: 12.000 €
Los 6: 54.000 €
Um die Prüfung der Vergleichbarkeit der Leistungen für den Auftraggeber sicherzustellen, hat der Bieter zudem anzugeben, welche Artikel innerhalb der angegebenen Referenzen geliefert wurden. Ein repräsentativer Querschnitt aus dem Auftrag ist ausreichend. Es müssen nicht alle Artikel aufgelistet werden.
Vergleichbar ist die Leistung, wenn der in der Referenz benannte Auftrag einen oder mehrere Artikel aus dem Leistungsumfang (s. Leistungsverzeichnis je Los) dieser Ausschreibung beinhaltet hat.
Für den Nachweis ist die Vorlage „5.7_EC_35_Mobiliar_Eigenerklärung_zu_Referenzen“ je Referenz zu verwenden.
Hinweis: Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
(Ausschlusskriterium)
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ("Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer") bezieht sich auf das jeweilige Los. In den einzelnen Losen werden die Rahmenvereinbarungen also jeweils nur mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Bieter abgeschossen. Gleichwohl können in den unterschiedlichen Losen auch unterschiedliche Bieter zum Zuge kommen.
2. Die Höchstabnahmemengen für die einzelnen Lose werden wie folgt verbindlich festgelegt:
Los 1: 360.000 € netto
Los 2: 32.000 € netto
Los 3: 93.000 € netto
Los 4: 10.000 € netto
Los 5: 15.000 € netto
Los 6: 60.000 € netto
Die vorgenannten Mengen sind als Höchstabnahmemengen verbindlich. Die Rahmenvereinbarungen in den einzelnen Losen enden jeweils, sobald diese Höchstabnahmemengen erreicht sind. Die bereits abgerufenen Einzelaufträge bestehen bis zum Erreichen der Höchstabnahmemengen fort. Die Bestimmung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Mindestabnahmemengen bestehen nicht. Die Höchstabnahmemengen müssen also nicht zwingend vom AG voll ausgeschöpft werden. Dem Auftragnehmer wird nur die Leistung vergütet, die vom AG durch einen Einzelabruf beauftragt, vom Auftragnehmer erbracht und vom Auftraggeber
abgenommen wurden.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe- verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren inner- halb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.