Dienstplanung InnKlinikum - Angebotsphase 1 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-DP-INNK-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.innklinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstplanung InnKlinikum - Angebotsphase 1
Bereitstellung und Einführung eines Personaleinsatzplanungs- und Zeitwirtschaftssystems mit bidirektionalen Schnittstellen zur HR-Software als Cloud-Lösung für das InnKlinikum.
InnKlinikum Altötting und Mühldorf Vinzenz-von-Paul-Straße 10 84503 Altötting Innklinikum mit den Standorten
- Mühldorf
- Haag
- Altötting
- Burghausen
MVZ:
- Haag
- Schwindegg
- Waldkraiburg
- Mühldorf
- Altötting
- Burghausen
- KMS Mühldorf
Das Personaleinsatzplanungs- und Zeitwirtschaftssystem soll durch den Auftragnehmer als Cloud bzw. als Software-as-a-Service (SaaS) Lösung bereitgestellt werden. Durch die zentrale Bereitstellung als Cloud-Lösungen sollen alle genannten Orte entsprechend angebunden werden.
Alle Funktionalitäten sind für die Nutzer in deutscher Sprache verfügbar. Der Zugriff auf das System muss über PCs, mobile Endgeräte und Terminals möglich sein. Es muss gewährleistet sein, dass Nutzern auch eingeschränkte Rechte eingeräumt werden können, bspw. nur Zugriff auf ausgewählte Teilbereiche des Systems. Sämtliche Zugriffsberechtigungen können je Benutzer festgelegt werden.
Alle Daten müssen vor unbefugten Zugriffen und Änderungen gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt sein. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur innerhalb der EU entsprechend der Vorgaben der DSGVO zulässig. Dies gilt auch für den Support (First level/second level and third level). Mit dem Auftragnehmer wird zu diesem Zweck (zusätzlich zum Leistungsvertrag) ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Das System muss sämtliche Regelungen aus dem TVöD bzw. dem TVöD-K, TV-Ärzte, TVAöD und TVöD-SuE in der jeweils gültigen Fassung zu Arbeitszeiten, Zuschlägen und Zulagen sowie die Dienstvereinbarungen vom Innklinikum abbilden können. Die Bereitstellung des Personaleinsatzplanungs- und Zeitwirtschaftssystems beinhaltet auch Schulungsleistungen. Weitere Einzelheiten zur Leistung sowie zu den benötigten Schnittstellen enthält die "Kurzbeschreibung der fachlichen Anforderungen", die bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus erhalten die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gemäß Ziff. II.2.9 dieser Bekanntmachung ausgewählten Bieter die vollständigen Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anforderungskatalog). Zu den Vergabeunterlagen gehört auch das Vertragswerk. Es ist beabsichtigt, dieses Vertragswerk auf Grundlage der EVB-IT (Überlassung Typ B bzw. Service) zu erstellen. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91671
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,00.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGNRSQA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
- §134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach §134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.