Reiseorganisation Klangkörper Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reiseorganisation Klangkörper
Ausgeschrieben wird eine Reiseagentur, die über eine langjährige Erfahrung in der Organisation, Vermittlung sowie Begleitung von Klangkörperreisen (Reisen von Orchestern) verfügt.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren und kann auf max. 6 Jahre verlängert werden. Die Reiseumsätze während der Grundlaufzeit werden auf ca. 2,4 Mio Euro zzgl. Mwst. geschätzt
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Gegenstand dieser Ausschreibung der Rahmenvereinbarung ist die Erbringung folgender Dienstleistungen:
Organisation und Vermittlung von Beförderungs- und Unterkunftsleistungen von Passagieren und Musikinstrumenten (Fracht) zur Durchführung von Konzertreisen der Klangkörper des Bayerischen Rundfunks.
Darüber hinaus ist eine Reise- und/oder Transportbegleitung zur Verfügung zu stellen, die bei den Konzertreisen (Tourneen) den reibungslosen Ablauf der An- und Abreise (Passagiere,
Instrumente) sowie die Betreuung vor Ort sicherstellt.
Der Auftragnehmer (die Reiseagentur) handelt in der Rolle des Vermittlers gegebenenfalls in Vollmacht und auf Rechnung des BR und vertritt dessen Interessen gegenüber Dritten im Rahmen des Auftrags.
Weitere Leistungsanforderungen sind in den Vertragsunterlagen 2_LB - kaufmännischer Teil sowie 3_LB - fachlicher Teil angegeben!
Diese Rahmenvereinbarung wird für die Mindestlaufzeit von 36 Monaten geschlossen. Sie beginnt voraussichtlich am 01.07.2022 und endet voraussichtlich am 30.06.2025. Der Auftraggeber hat die Option, diese Vereinbarung um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren zu verlängern.
Die Verlängerungszeit tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung.
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
- Für Sach- und Personenschäden bis zu 2,5 Millionen EUR je Schadensereignis
- Für Vermögensschäden bis zu 0,2 Millionen EUR je Schadensereignis
- Jeweils mindestens zweifach maximiert
Mindestanforderung des Bonitätsnachweises:
- Der Bonitätsindex muss eine mindestens eine befriedigende Bonität aufweisen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Drei vom Bewerber in den Jahren 2017, 2018, 2019 durchgeführte Referenzprojekte (Vertragsbeziehungen), die sich mit dem hier ausgeschriebenen Projekt "Reiseorganisation Klangkörper" vergleichen lässt.
Mindestanforderung an die Referenzen:
Bei jeder Referenz müssen in den Jahren 2017 bis 2019 mindestens 15 Orchester-reisen organisiert worden sein.
Von diesen 15 Reisen müssen mindestens 7 Europa-Reisen, 5 Deutschland-Reisen, 3 Interkontinental-Reisen gewesen sein.
Alle Orchesterreisen müssen jeweils für eine Anzahl von 100 Personen organisiert worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Grundlaufzeit der RV beträgt 3 Jahre. Sie kann um 3 x 1 Jahr auf insgesamt 6 Jahre verlängert werden. Der Grund für die 6-jährige Gesamtlaufzeit liegt in der Notwendigkeit einer sehr engen und vor allem kontinuierlichen Zusammenarbeit der Reisebegleitung des Auftragnehmers mit den Musikern der Klangkörper des BR.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer akzeptiert das im Preisblatt (s. Anlage 17), Reiter C) Preismodell beschriebene "Handling Fee-Modell" für Gruppen und im Reiter D) für Einzelreisende.
Das Modell der "Handling Fee" sieht vor, dass die Reiseagentur etwaige Provisionserlöse aus der Vermittlung von Reiseleistungen (im Fokus: Charterflüge, Frachttransporte und Hotelübernachtungen) einbehalten kann. Im Gegenzug darf die Reiseagentur dem BR für die vermittelten provisionsfähigen Leistungen keine Handling Fee berechnen.
Der Reisepreis je Reiseleistung ist 1:1 an den Auftraggeber weiterzugeben. Preisaufschläge auf den jeweiligen Reisepreis seitens der Reiseagentur sind unzulässig.
Die Reiseagentur und der Auftraggeber arbeiten bei dem Modell der "Handling Fee" auf Basis des sog. "open-book-Prinzips" zusammen, d.h. die Reiseagentur hat mindestens einmal im Jahr dem Auftraggeber sämtliche erhaltene Provisionen, Kalkulationen bzw. den Schriftverkehr mit den Leistungsträgern offenzulegen.
Das Modell sieht eine Deckelung der jährlichen Handling Fee (ohne die Kosten für die Reise-/ Transportbegleitung) in Höhe von 10% des vermittelten Nettoreiseumsatzes (Reiseumsatz exkl. MwSt.) vor. Übersteigt die berechnete "Handling Fee" (netto) den Betrag von 10% des vermittelten Nettoreiseumsatzes des jeweiligen Kalenderjahres, ist dem Auftraggeber der überschießende Betrag zu erstatten.
Vom 24. bis 26. Mai 2022 findet eine Angebotspräsentation statt. Diese wird voraussichtlich als Videokonferenz durchgeführt.
Der genaue Termin geht den Bieter mit der Einladung zu dieser Veranstaltung am 13. Mai per E-Mail (TEAMS-Einladung) zu. Die darin vorgegebenen Termine müssen pünktlich eingehalten werden. Die Bieter sind verpflichtet, sich diese Zeiträume freizuhalten.
Eine Nichtteilnahme an der Angebotspräsentation/Bieterpräsentation führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Im Rahmen der Angebotspräsentation werden der für die Leistungserbringung vorgesehenen Person 9 "Spontan-Fragen" gestellt. Die Antworten werden vom Auftraggeber mit Punkten bewertet. Führt die Bewertung zur Unterschreitung einer Mindestanzahl an Punkten, wird das komplette Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Siehe Anlage 16 - Wertungskriterien, Nr. 6 und 7. Die Stellung der Fragen und deren Beantwortung wird als Video aufgezeichnet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYMR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.