SCHOE_INF_bewerb Referenznummer der Bekanntmachung: SCHOE_INF_bewerb
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönau a. Königssee
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigssee.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCHOE_INF_bewerb
Vergabe von freiberuflichen Leistungen der Ingenieurbauwerke und EMSR-Technik für die Errichtung der Trinkwasserversorgung- & Abwasserbeseitigung der Königsbachalmen, dazu Planungsleistungen Ingenieurbau nach § 43 HOAI LPH 3-4 und 5 -9 sowie EMSR -Technik § 55 HOAI LPH 3 und 5 - 9.
Gemeinde Schönau a. Königssee Rathausplatz 1 83471 Schönau a.Königssee
Das Gebiet der Königsbachalm liegt auf einer Höhe von ca. 1.190 m ü NN und ist auf Grund dieser Höhenlage ein touristisch stark frequentiertes Gebiet. Insbesondere bei der Königsbachalm mit 100 Sitzplätzen im Außenbereich handelt es sich um eine viel besuchte Beherbergungsstätte.
Die Versorgung der Almen mit Trinkwasser erfolgt derzeit über einzelne Privatquellen. Im gesamten Almgebiet herrscht Weidebetrieb, wodurch die Qualität des Trinkwassers nicht dauerhaft sichergestellt ist. Da die Trinkwasserversorgung zudem aufgrund der hohen Frequentierung und insbesondere in den trockenen Sommermonaten nicht dauerhaft gesichert ist, soll im Zuge der geplanten neuen Abwasserbeseitigung auch eine öffentliche Trinkwasserversorgung realisiert werden.
Die Maßnahme befindet sich im Nationalpark Berchtesgaden, somit in einem Gebiet, das den Anforderungen gem. § 24 Abs. 1 BNatSchG unterliegt. Entlang der geplanten Trasse sowie im Trassenbereich befinden sich kartierte Biotopflächen. Laut Aussage der unteren Naturschutzbehörde sowie der Nationalparkverwaltung ist ein Eingriff in diese Biotopflächen außerhalb der bestehenden Wege nicht zulässig. Im Trassenbereich der Maßnahme befindet sich zudem das Wasserschutzgebiet "Königsbachalm". Die Arbeiten im Bereich des Wasserschutzgebietes haben gem. entsprechendem Wasserrechtsbescheid des Landratsamts Berchtesgaden zu erfolgen.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht, der Förderantrag wurde eingereicht. Gegenstand der Beauftragung sind nun die nachfolgenden Leistungen des Ingenieurbaus und der EMSR-Technik.
Ziel ist, die Maßnahme bis Ende 2023 fertigzustellen.
Es werden maximal 4 Referenzen berücksichtigt. Dabei werden Punkte vergeben für:
- Projekt zu ingenieurtechnischen Infrastrukturmaßnahmen im alpinen Hochgebirge
- Projekt mit Anlagentechnik der Trinkwasserversorgung oder der Abwasserbeseitigung
- Projektumfang mit Bruttokosten von mind.1,5 Mio. (ohne Baunebenkosten)
- öffentlich gefördertes Projekt nach RZWas inkl. fachlicher Begleitung und erbrachter Erstellung der Verwendungsnachweise
- Projekt in einem Gebiet, das den Anforderungen gem. § 24 Abs. 1 BNatSchG unterliegt
Pro nachgewiesener Projektanforderung pro Referenz werden 10 Punkte vergeben. Es ist pro Referenz mit konkreten projektbezogenen Erläuterungen darzustellen, inwieweit die o.g. Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
Insgesamt können somit für die Referenzprojekte des Unternehmens maximal 4 x 50 = 200 erzielt werden.
Darüber hinaus werden die je zwei vom Projektleiter/stellv. Projektleiter einzureichenden persönlichen Referenzen bewertet. Dabei werden pro nachgewiesener o.g. Projektanforderung pro persönlicher Referenz 10 Punkte vergeben. Dies gilt auch, wenn die Referenz bereits als Unternehmensreferenz eingereicht wurde und diese vom für den Einsatz vorgesehenen Projektleiter / stellv. Projektleiter in der jeweiligen Funktion als Projektleiter/stellv. Projektleiter erbracht wurde. Es ist pro persönlicher Referenz mit konkreten projektbezogenen Erläuterungen darzustellen, inwieweit die o.g. Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
Insgesamt können somit für die Referenzprofile des Projektleiters und des stellv. Projektleiters maximal 2 x 2 x 50 = 200 Punkte erzielt werden.
In Summe können somit maximal 200 + 200 = 400 Punkte erzielt werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 3-4(bei EMSR-Technik ohne LPH_4), daran anschließend vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für die LPH 5-9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage N_1 / Berufs- bzw. Handelsregisterauszug bzw. Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für Planungsleistungen Ingenieurbau nach § 43 HOAI sowie für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 gem. § 55 HOAI. Hierbei wird zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gilt die Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als als Ingenieur / Master der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. Versorgungstechnik.
- Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
- Bei Bewerbergemeinschaften gelten o.g. Anforderungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
Bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens eingetragen ist, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage E_6 / Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2019 - 2021).
- Anlage E_7 / Berufshaftpflichtversicherung mit Erklärung über folgende Deckungssummen
- für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
- für sonstige Schäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage E_8 / Referenzen
Auflistung geeigneter erbrachter Referenzprojekte für Planungsleistungen nach § 43 und § 55 HOAI mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität unter Angabe von:
- der Projektbezeichnung,
- der Baukosten (brutto, ohne Baunebenkosten)
- des Werts der eigenen erbrachten Leistung
- des Leistungszeitraumes (Benennung des Zeitpunkts der abgeschlossenen LPH 9)
- der Honorarzone
- der erbrachten Leistungsphasen
- des Leistungsbildes mit Beschreibung der Aufgabe und des Umfangs der Leistung, der Art des Vertragsverhältnisses sowie Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Bei allen Referenzen wurden mindestens LPH 3 bis LPH 9 erbracht
- Alle Referenzprojekte mit Zuordnung mit mind. HZ III für den Ingenieurbau und mind. HZ II für die EMSR-Technik
- Nachweis von mind. 2 Referenzprojekten zu ingenieurtechnischen Infrastrukturmaßnahmen im alpinen Hochgebirge
>>> davon mindestens 1 Referenzprojekt für Infrastrukturmaßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung
- Nachweis von mindestens 1 öffentlich gefördertem Referenzprojekt nach RZWas inkl. erbrachter Erstellung der Verwendungsnachweise
- Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt zu ingenieurtechnischen Infrastrukturmaßnahmen in einem Gebiet, das den Anforderungen gem. § 24 Abs. 1 BNatSchG unterliegt
- Die LPH 9 muss bei allen Referenzen im Zeitraum zwischen 12 Jahren vor Ende Bewerbungsfrist bis Ende Bewerbungsfrist abgeschlossen worden sein.
- Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
- Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen.
Ergänzend sind die Referenzprofile zum fachlichen Lebenslauf und zu den beruflichen Erfahrungen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters darzustellen und als beizufügen:
- Anlage E_9a / Referenzprofile des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
Folgende Mindestanforderungen werden an die Erfahrung des für den Einsatz vorgesehenen Personals gestellt:
- Projektleiter mit mindestens 12 Jahren Berufserfahrung und mindestens 2 x Projektleitung in einem Projekt mit ingenieurtechnischen Infrastrukturmaßnahmen, davon mind. 1 x im alpinen Hochgebirge
- Stellvertretender Projektleiter mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung und mindestens 2 x stellv. Projektleitung bzw. Projektmitarbeit mit Verantwortung für ein Projekt mit ingenieurtechnischen Infrastrukturmaßnahmen, davon mind. 1 x im alpinen Hochgebirge
- Insgesamt müssen vom Projektleiter und vom stellvertretenden Projektleiter kumulativ mindestens ein persönliches Referenzprojekt mit Förderung nach RZWas inkl. erbrachter Erstellung der Verwendungsnachweise nachgewiesen werden.
Alle weiteren für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter sind lediglich zu benennen und deren berufliche Qualifikation darzustellen.
siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
siehe unter III.1.1. dieser EU-Bekanntmachung
siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nach Bewerberkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Anlage E_1 / Bewerbererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bewerbers bzw. Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass
- keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Planungs-/ Architekturbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen.
- die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung)
- der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben
- Anlage E_2 / Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorgelegt werden:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
- in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
- Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass
- im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden;
- die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird;
- für den Fall, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und
- soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird
Darüber hinaus sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Anlage E_4 / Vertraulichkeitserklärung
- Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern:
- Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2RJC0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönau a. Königssee
Postleitzahl: 83471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]