Gemeinde Oberschleißheim - Neubau Kinderhaus - Leistungen der Freianlagenplanung gemäß §§38 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 179-466297
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberschleissheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Oberschleißheim - Neubau Kinderhaus - Leistungen der Freianlagenplanung gemäß §§38 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9
Die Gemeinde Oberschleißheim plant den Neubau eines Kinderhauses in der Professor-Otto-Hupp-Straße 28 in Oberschleißheim. Auf dem ca. 6.000 m² großen Grundstück wird nach dem Rückbau des Bestandsgebäudes ein Kinderhaus mit sechs Gruppen errichtet. Der Neubau soll erweiterungsfähig geplant werden, um bei steigendem Bedarf diesen realisieren zu können.
Termine:
Planungsbeginn: umgehend nach Auftragsvergabe Bauliche Fertigstellung: März 2024 Inbetriebnahme September 2024
Flurstücknummer: 226/21. Professor-Otto-Hupp-Straße 28, 85764 Oberschleißheim.
Gemeinde Oberschleißheim - Neubau Kinderhaus - Leistungen der Freianlagenplanung gemäß §§38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9 (bei stufenweiser Beauftragung).
zusätzliche Leistungen oder Besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf anderem, nicht mit den angegebenen elektronischen Mitteln über das Vergabeportal übermittelte Teilnahmeanträge, wie Post, E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen via Link dort einzureichen.
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise sowie Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen), oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitgliedgesondert zu erbringen.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor,
die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/88224/88227/leistung/leistung_49673/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.;
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1. GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen.