KHZG Begleitung Aschaffenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000359
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gdekk.de
Abschnitt II: Gegenstand
KHZG Begleitung Aschaffenburg
Schlüsselfertige Umsetzung des KHZG Portfolios im Klinikum
Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau (KAA) ist ein Haus der überregionalen Schwerpunktversorgung. Es deckt mit
spezialisierten Kliniken, Abteilungen und Instituten sowie zertifizierten medizinischen Zentren ein breites
medizinisches Leistungsspektrum ab. An zwei Standorten werden jährlich rund 40.000 Patienten stationär behandelt. In intensivem Austausch und enger
Zusammenarbeit stellen Fachärzte, medizinisches Personal und Pflegekräfte eine umfassende interdisziplinäre
Behandlung und Betreuung der Patienten auf höchstem medizinischem Niveau sicher. Insgesamt werden laut Krankenhausplan 2021
823 vollstationäre Betten (723 Aschaffenburg /100 Alzenau), 36 teilstationäre Betten (nur
Aschaffenburg) sowie 40 Reha-Betten (nur Alzenau) vorgehalten.
Mit Verabschiedung des Krankenhauszukunftsgesetz es (KHZG) hat das Klinikum entschieden, die rechtlichen Erfordernisse in Richtung Digitalisierung vollumfänglich umzusetzen.
Eine Digitalstrategie ist erstellt und soll mit diesen und weiteren Vorhaben umgesetzt werden.
Im Zielbild steht ein weitestgehend papierloses Krankenhaus mit digitalem Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, Entlassmanagement, Pflege- und Behandlungsdokumentation (auch sprachbasiert),klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen, Closed-Loop Medication, vollständiger digitaler Leistungsanforderung sowie dem Einsatz von robotischen Assistenzsystemen. Auf diese Weise wird sowohl die Behandlungsqualität
als auch die Patientensicherheit für die Region erhöht.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen müssen die bundesweit angestrebten Digitalisierungsziele erreicht werden.
Der erfolgreiche Bieter unterstützt das KAA bei der Umsetzung der Digitalisierung im Rahmen des KHZG bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Die Leistungen werden übergreifend für die folgenden Fördertatbestände (FTB) gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 der Krankenhausstrukturfonds- Verordnung (KHSFV) angeboten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KHZG Begleitung Aschaffenburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/eva/supplierportal/ehealth/tabs/home
Über dieses Portal können Sie nicht nur die Ausschreibungsunterlagen ohne Registrierung einsehen, sondern auch Ihre Angebote zu den Verfahren unkompliziert elektronisch bearbeiten und abgeben.
Beachten Sie aber bitte: Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote müssen Sie sich über das Portal registrieren, da wir ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zulassen.
Die Registrierung und der Zugang sind kostenfrei!
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.