„Anlagenerweiterung und Ergänzung der bestehenden Netzwerk- und Serverinfrastruktur“ Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.n-ergie.de/
Abschnitt II: Gegenstand
„Anlagenerweiterung und Ergänzung der bestehenden Netzwerk- und Serverinfrastruktur“
Die Vergabe soll die zukünftige Beschaffung von Hardware zur Erweiterung und Ergänzung der bestehenden Netzwerk- und Serverinfrastruktur für den StWN Konzern durch den Abschluss von Rahmenverträgen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern sicherstellen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die N-ERGIE IT GmbH betreibt eine komplexe Infrastruktur, in der vom Hersteller Cisco, Komponenten aus unterschiedlichen Produktgruppen zum Einsatz kommen. Die Ausschreibung umfasst den Abschluss von Rahmenverträgen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, zur zukünftigen Beschaffung von Hardware zur Anlagenerweiterung und Ergänzung der bestehenden Netzwerk- und Serverinfrastruktur.
Der maximale Auftragswert für der Rahmenvereinbarungen beträgt [Betrag gelöscht] EUR für die Gesamtlaufzeit der Vereinbarungen.
- einseitige Verlängerung (durch den AG) um 2 x 12 Monate
Bewertung gemäß Eignungskriterien
Rahmenvereinbarungen für Beschaffung von Komponenten des Cisco Portfolios mit Ausnahme von Unified Communication (UC)-Komponenten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Kriterien sind Muss-Kriterien und Somit zwingend zu liefern!
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung
2. Eintragung in das Berufsregister
3. Erklärung nach § 123, 124 und 125 GWB
4. Bewerbergemeinschaft
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
6. Bestätigung von Deutsch als Projektsprache
7. Bestätigung für Einsatz von deutschsprachigem Schlüsselpersonal
8. Anerkennung deutschen Rechts
9. Mindestlohn
10. Datenschutz
Folgende Punkte werden zu 40% bei der Beurteilung der Eignung des Bewerbers berücksichtigt!
1. Wirtschaftsauskunft
2. Angaben zum Umsatz
3. Berufsgenossenschaftsmitglied
4. Haftpflichtversicherungsnachweis
Der Punkt 'Wirtschaftsauskunft' wird mit 25% gewichtet. Die restlichen Punkte (2. bis 4.) werden zu gleichen Teilen mit insgesamt 15% gewichtet
Folgende Punkte werden zu 60% bei der Beurteilung der Eignung des Bewerbers berücksichtigt!
1. Referenzen
2. Angabe zu Cisco Partnerstatus
3. Angaben zur personellen Ausstattung
4. Nachhaltigkeit
Dabei fließen die Referenzen zu 36%, der Partnerstatus mit 12% die Nachhaltigkeitsaspekte mit 6% und die personelle Ausstattung ebenfalls mit 6% in das Ergebnis ein.
Die drei Referenzen werden dabei jeweils mit 12% gewichtet. (6% auf das Umsatzvolumen der Referenz, und jeweils 2% auf die Laufzeit der Lieferbeziehung, die Unternehmensgröße und Branche sowie die Anzahl der Lieferorte des Referenzgebers)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Etwaige Bieterfragen sind rechtzeitig (fünf Arbeitstage vor Abgabe) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
Bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.