Küchentechnische Anlagen und Ausstattung (BSZ_471) Referenznummer der Bekanntmachung: BSZ_471
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Küchentechnische Anlagen und Ausstattung (BSZ_471)
Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den Abbruch des Bestandsgebäudes und des Werkstattgebäudes.
Für den Neubau werden in diesem Verfahren die Küchentechnischen Anlagen und Ausstattung vergeben. Weitere diesbezügliche Ausführungen finden Sie unter Nummer II.2.4).
Großküche
Die im BSZ einzubauende Großküche entspricht in allen Funktionsbereichen dem realen Ausstattungsstandard der Ausbildungsbetriebe bzw. der künftigen Arbeitgeber. Im Rahmen der Hygienekonzeption HACCP wurden kreuzungsfreie Wege für Unreine und Reine Bereiche geschaffen. Die Anlieferung und Kühllagerung der Lebensmittel ist räumlich getrennt vom Produktionsbereich.
Die Großküche ist mit sämtlichen Geräten ausgestattet um die Schüler auf die realen Situationen der Branche wie z.B. Gastronomiebetrieb, Hotellerie mit Bankett und Veranstaltungsbereich sowie
für die Anforderungen einer Betriebsgastronomie vorzubereiten und auszubilden.
Mensa / Catering
Im BSZ wird eine Mensaausgabe in standardisierter Ausführung eingebaut. Dies ermöglicht zum einen die Schüler mit einem Mittagessen und Zwischenverpflegung zu versorgen und ermöglicht darüber hinaus die Schüler, welche dies einmal wöchentlich proben und üben, selbst gekochte Speisen über die vorgesehene Ausgabeanlage an die Mitschüler abzugeben. Die Mensa simuliert hierbei im verkleinerten Maßstab eine nahezu analoge Situation einer Betriebsgastronomie, welche gerade am Standort Schweinfurt eine hohe Dichte und Anzahl aufweist und so den Schülern eine sehr gute Prognose bietet.
Lehrküchen
Die im BSZ einzubauenden Lehrküchen entsprechen in allen Funktionsbereichen dem realen Ausstattungsstandard der Ausbildungsbetriebe bzw. der künftigen Arbeitgeber. Die Lehrküchen sind mit allen hauswirtschaftlichen Geräten ausgestattet um die Schüler auf die realen Situationen der Branche wie z.B. Health & Care Bereich, Betriebshelfer, Kindergarten und Tagesstättenbetreuung vorzubereiten und auszubilden.
Backstube
Die einzubauende Backstube ist einer branchenüblichen Backstube nachgebildet. Sie besitzt 4 Backöfen mit je 4 Backkammern, so dass 16 Schüler entsprechend unterrichtet werden können. Darüber hinaus sind insgesamt 8 Bäckerarbeitstische installiert an denen jeweils 2 Schüler gleichzeitig arbeiten können. Des Weiteren ist die Backstube mit den einschlägigen branchenspezifischen Maschinen wie Teigteiler, Teigausrollmaschine, Knet- und Rührmaschinen ausgestattet.
Bäckerei Fachverkauf
Der Verkaufsraum ist mit einer klassischen Bäckerverkaufstheke ausgestattet welche auf der unteren Ebene Platz für 4 Bleche der Größe 600 x 400 mm bietet. Darüber ist eine 2. schmalere Auslageebene angeordnet. Im rückwärtigen Bereich befindet sich eine Rückschrankanlage die mit allen einschlägigen erforderlichen Unterbauten welche ein Bäckereiverkauf erfordert ausgestattet ist. In diesem Bereich ist auch eine vorhandene Kaffeemaschine situiert. Ebenso ein bereits vorhandener Ladenbackofen um entsprechend die reale Situation einer Bäckerei lehren zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden unter dem in Nr. I.3) genannten Link.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/