Wärmelieferung für die neue Grundschule in Ansbach-Schalkhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10b
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ansbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmelieferung für die neue Grundschule in Ansbach-Schalkhausen
Wärmelieferung an die neue Grundschule in Ansbach-Schalkhausen mit Lieferbeginn 1. Oktober 2022 im Rahmen einer Objektversorgung oder Nahwärmeversorgung; Wärmeliefermenge ca. 170.000 kWh pro Jahr
Wärmeerzeugung und Wärmelieferung zu mindestens 90% aus regenerativen Energiequellen
Leutershäuser Straße 1, 91522 Ansbach
Die Stadt Ansbach errichtet im Stadtteil Schalkhausen eine neue Grundschule. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Wärmelieferung an die neue Grundschule im Stadtteil Schalkhausen mit Lieferbeginn 1. Oktober 2022. Die Wärmelieferung an die Grundschule Schalkhausen kann entweder erfolgen im Rahmen eines Wärmeliefer-Contracting-Modells mit Bau und Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen im oder am Technikraum der Grundschule Schalkhausen. Alternativ kommt auch eine Wärmelieferung aus einer noch zu errichtenden Nahwärmeversorgung im Stadtteil Schalkhausen in Betracht.
Laufzeit des Wärmeliefervertrages: 20 Jahre
Anschlussleistung der Grundschule: 100 kW
Wärmeliefermenge: voraussichtlich ca. 170.000 kWh/Jahr
Wärmeerzeugung und Wärmelieferung zu mindestens 90% aus regenerativen Energiequellen
Option für die Stadt Ansbach zur Wärmelieferung durch den Wärmelieferanten der Grundschule Schalkhausen auch an die benachbarte städtische Mehrzweckhalle Schalkhausen nach energetischer Sanierung oder Teilsanierung oder für einen Ersatzneubau voraussichtlich ab dem Jahr 2027; zusätzliche Wärmeliefermenge in Höhe von voraussichtlich 70.000 kWh/Jahr; dann Vertragserweiterung bzw. Nachtrag zum Wärmeliefervertrag für die Grundschule Schalkhausen
Der Wärmelieferungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird.
Die Stadt Ansbach hat die Option, die Wärmelieferung überwiegend aus regenerativen Energiequellen auf die benachbarte städtische Mehrzweckhalle Schalkhausen (Einfachhalle) zu erweitern. Nach jetziger Planung wird diese Option zur Wärmelieferung an die Mehrzweckhalle Schalkhausen voraussichtlich erst im Jahr 2027 zum Zuge kommen nach energetischer Sanierung oder Teilsanierung (nur Dachsanierung) der vorhandenen Mehrzweckhalle oder der Errichtung eines Ersatzneubaus einer Mehrzweckhalle (Einfachhalle) am selben Standort.
Zusätzliche Wärmelieferung für die Mehrzweckhalle Schalkhausen in Höhe von voraussichtlich 70.000 kWh/Jahr nach entsprechender Sanierung.
Vertragslaufzeit für die Wärmelieferung an die Mehrzweckhalle Schalkhausen wie für die Wärmelieferung an die Grundschule Schalkhausen, d.h. bis 30. September 2042 mit Verlängerungsmöglichkeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aktueller Handelsregisterauszug des Teilnehmers, nicht älter als sechs Monate, soweit Teilnehmer im Handelsregister eingetragen; andernfalls Nachweis des Teilnehmers über den Schwerpunkt seines Geschäftsbetriebs
Eigenerklärung zum Unternehmen
Indikatives Angebot eines Wärmeliefervertrages durch den Teilnehmer bzw. zugelassenen Bewerber auf Grundlage der Eckpunkte der Wärmelieferung an die Grundschule Schalkhausen (Anlage 1)
Abgabe eines indikativen Wärmelieferangebotes auf Grundlage eines Preisblattes für die Wärmelieferung (Anlage 2)
Konzept des Teilnehmers bzw. zugelassenen Bewerbers für Störungsbehebungen im Falle einer Reduzierung oder Unterbrechung der Wärmelieferung an die Grundschule Schalkhausen (Anlage 3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Im Interesse eines möglichst großen Beitrags zur Verminderung bzw. Absenkung von CO2-Emissionen spezifiziert der Auftraggeber Stadt Ansbach die Wärmeerzeugung für und Wärmelieferung an die neue Grundschule im Stadtteil Schalkhausen so, dass nachweislich mindestens 90% der Wärmelieferung aus regenerativen Energiequellen zu erfolgen hat. Damit soll die künftige Wärmelieferung an die Grundschule Schalkhausen und gegebenenfalls auch im Rahmen der Option an die städtische Mehrzweckhalle Schalkhausen einen nachhaltigen Beitrag zur Umsetzung der Energie- und Klimaschutzziele der Stadt Ansbach leisten.
2. Weitere Informationen zum Zeitplan für das Verhandlungsverfahren, dem Zuschlagskriterium und zur Angebotswertung ergeben sich aus dem im Entwurf beigefügten Aufforderungsschreiben an alle Teilnehmer bzw. zugelassenen Bewerber, mit dem der Auftraggeber Stadt Ansbach das Verhandlungsverfahren am 7. März 2022 eröffnen wird.
3. Sollten im Rahmen des europaweiten Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf Teilnahmeanträge eingehen, behält sich der Auftraggeber Stadt Ansbach eine Eingrenzung im nachfolgenden Verhandlungsverfahren auf fünf zugelassene Unternehmen vor. Im Interesse eines größtmöglichen offenen Wettbewerbs beabsichtigt die Stadt Ansbach jedoch, möglichst alle Teilnehmer am europaweiten Teilnahmewettbewerb für das Verhandlungsverfahren auf der 2. Stufe zuzulassen.
4. Zu den indikativen Angeboten der Teilnehmer bzw. zugelassenen Bewerber soll ein Verhandlungsgespräch am Dienstag, den 5. April 2022, in Ansbach oder per Telefon- bzw. Videokonferenz stattfinden. Es ist kein weiteres Verhandlungsgespräch zu den verbindlichen Angeboten der Teilnehmer bzw. zugelassenen Bewerber vorgesehen.
5. Einziges Zuschlagskriterium bei der Wertung der verbindlichen Angebote ist der niedrigste Angebotspreis.
6. Der Auftraggeber Stadt Ansbach verkürzt die Teilnahmefrist von regelmäßig mindestens 30 Tagen um einige Tage wegen besonderer Dringlichkeit: Es soll eine Vergabeentscheidung im Bauausschuss des Stadtrats der Stadt Ansbach am 25. April 2022 fallen. Eine Beschlussfassung an einem späteren Sitzungstermin des Bauausschusses kommt nicht in Betracht, weil der künftige Wärmelieferant die Wärmelieferung an die Grundschule Schalkhausen zum 1. Oktober 2022 aufnehmen soll.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse: www.ansbach.de