Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 kbo 0003 KU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing
Abschluss eines Rahmenvertrages über Fahrradleasing für den gesamten kbo-Konzern
Abschluss eines Rahmenvertrages über Fahrradleasing für den gesamten kbo-Konzern l Umsetzung des TV-Fahrradleasing
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. L124 Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Auskünfte eingefordert:
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. §31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zu Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Gem. L124 Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Auskünfte eingefordert:
- Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, 2 Mio Eur, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, 1 Mio Eur, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Gem. L124 Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Auskünfte eingefordert:
-Vorlage 3 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
-Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
-Angabe des Lieferkettenmanagements- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
-Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während derAuftragsausführung anwendet
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
-Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
-Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle behält sich vor, den wirtschaftlichsten Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, nach Abschluss der Wertung und Versand der Informationsschreiben nach §134 GWB zu einer Präsentation der Online-Plattform und der Abläufe einzuladen.
Die Präsentation findet ausschließlich online statt und wird nicht zur Wertung herangezogen, sie dient lediglich der vertiefenden Information.
Wir bitten Sie daher, einen mögliche Präsentationstermin im Zeitraum zwischen 25.03.-31.03.2022 einzuplanen. Herzlichen Dank.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).