Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: AP010900049
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House Verfahren
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Hauptprüfungen und einfache Bauwerksprüfungen für Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 in einzelnen Prüfpaketen aufgeteilt in die folgenden zwei Lose:
Los 1: Brücken, Lärmschutzwände, Stützwände, Tunnel und sonstige Ingenierbauwerke (ohne Verkehrszeichen)
Los 2: Verkehrszeichenbrücken.
Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Leistung im Wege eines Open-House Verfahrens zu vergeben.
Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 01.03.2022 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 29.02.2024. Um der Vielfalt der potenziellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem Unternehmen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, während der gesamten Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Brücken, Lärmschutzwände, Stützwände, Tunnel und sonstige Ingenieurbauten (ohne Verkehrszeichenbrücken)
Bayern und Baden-Württemberg
Gegenstand des Loses 1 sind Hauptprüfungen und einfache Bauwerksprüfungen für Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 an Brücken, Lärmschutzwänden, Stützwänden, Tunneln und sonstigen Ingenierbauwerken (ohne Verkehrszeichen).
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Verkehrszeichenbrücken
Bayern und Baden-Württemberg
Gegenstand des Loses 2 sind Hauptprüfungen und einfache Bauwerksprüfungen für Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 an Verkehrszeichenbrücken.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu den Ausschlüssgründen
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Beitritts nicht älter als sechs Monate sein.
3. Abgabe einer Eigenerklärung des Unternehmens, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
• Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
• Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
4. Vorlage des Nachweises eines VFIB- Zertifikates als Bauwerksprüfingenieure nach DIN 1076.
5. Vorlage geeigneter Referenzen über in den letzten 3 Jahren abgeschlossene Aufträge, die in Bezug auf die Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens geben.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn es sich um eine durchgeführte Bauwerksprüfung unter Verkehr handelt.
Mindestanforderungen für das Los 1:
Einzureichen sind mindestens 3 Referenzen über die Bauwerksprüfung einer Unterführung unter Verkehr sowie mindestens 3 Referenzen über die Bauwerksprüfung einer Überführung unter Verkehr der letzten drei Jahre.
Soweit vorhanden sollte zusätzlich mindestens 1 Referenz über eine abgeschlossene Bauwerksprüfungen einer Großbrücken (Gesamtstützweite mind. 100 m) in Spannbetonbauweise bzw. in Stahl-oder Stahlverbundbauweise vorgelegt werden.
Mindestanforderungen für das Los 2:
Einzureichen sind mindestens 15 Referenzprojekte, wobei eine Referenz mehrere Projekte beinhalten kann, über die Bauwerksprüfung von Verkehrszeichenbrücken unter Verkehr der letzten drei Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zuformulieren.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw.des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag der Vertragslaufzeit als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag beitreten. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmalig zum 01.03.2022 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige Übersendung der Nachweise/Erklärungen/Anlagen.
Die Leistungen werden jeweils zu Beginn des Jahres für das laufende Jahr unter den des Open-House Verfahrens beigetretenen Unternehmen vergeben. Ein Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist jederzeit möglich. Für eine Berücksichtigung für das jeweils laufende Jahr muss der Beitritt jedoch bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres (Stichtag) erfolgen. Ein Unternehmen, das dem Rahmenvertrag nach dem 15.01. beitritt, kann erst für die Abrufe für das folgende Jahr berücksichtigt werden. Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Ort: XX
Land: Deutschland
Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de