Projektsteuerungsleistungen für das Projekt Wiederaufbau Kunsteisbahn Königssee Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-L-009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für das Projekt Wiederaufbau Kunsteisbahn Königssee
Projektsteuerungsleistungen für das Projekt Wiederaufbau Kunsteisbahn Königssee
Der Landkreis Berchtesgadener Land beabsichtigt den Wiederaufbau der während eines Unwetters im Juli 2021 teilweise zerstörten Kunsteisbahn Königssee in Schönau am Königssee mit eigenem nutzungsgerechten und effektiven Objektschutz gegen Georisiken. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Projektsteuerung gemäß § 2 AHO Heft Nr. 9, Stand März 2020 für das gesamte Projekt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss wird die Stufe 1 (Projektvorbereitung) beauftragt. Dem AG steht es frei, den AN mit den jeweils weiteren Projektstufen oder Teilleistungen (insb. besondere Leistungen) hieraus, insbesondere bezogen auf einzelne Projektstufen, Handlungsbereiche und/oder Bauabschnitte, zu beauftragen.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projektes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (soweit einschlägig).
A) Gesamtumsätze und Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Projektsteuerungsleistungen) in den letzten 3 Jahren
B) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu B): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über Projektsteuerungsleistungen mit überdurchschnittlichen Projektsteuerungsanforderungen (mindestens HZ IV nach Bewertungsmerkmalen gemäß § 6 Abs. 2 lit. a) der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage März 2020) und Baukosten über mindestens 40 Mio. € (Kostengruppen 200-700, brutto), die zwischen 2015 und heute baufertiggestellt wurden.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen (siehe Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer): a) Art und Nutzung des Gebäudes/Bauwerks, b) Art der Maßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung), c) Leistungsbild nach HOAI d) Honorarzone nach AHO und HOAI, e) Leistungsumfang/Leistungsstand, f) Leistungszeit/Baufertigstellung, g) Baukosten brutto (Kostengruppen 200 - 700).
B) Anzahl der Mitarbeiter mit Hochschulabschluss einschließlich Büroinhaber.
Mindestanforderungen zu A): Es müssen 3 Referenzen benannt werden, die die genannten Anforderungen erfüllen. Es muss über alle Referenzen die Erbringung der Projektstufen I – IV jeweils mit Handlungsbereichen A – E nachgewiesen werden.
Mindestanforderungen zu B): Es müssen mindestens 15 Mitarbeiter mit Hochschulabschluss, die im Bereich der Projektsteuerung tätig sind, davon mindestens 10 Architekten/Bauingenieure angegeben werden können.
Dem AN ist es nicht gestattet, die im Vergabeverfahren namentlich benannten Personen ohne Zustimmung des Auftraggebers während der Dauer seiner Leistungserbringung auszuwechseln oder in anderen Funktionen einzusetzen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der nicht im Einflussbereich des AN liegt. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ist der AN verpflichtet eine neue Person vorzuschlagen, die über eine mindestens gleichwertige Qualifikation und Erfahrung verfügt und für die die Angaben in Anlage 2 zur Vertragsurkunde „Leistungskriterien“ zur Anwendung kommen. Kommt der AG im Rahmen seines Beurteilungsspielraums zu der Erkenntnis, dass eine entsprechende Eignung der vorgeschlagenen neuen Person nicht gegeben ist, kann er nach seiner Wahl den Vertrag außerordentlich kündigen oder verlangen, dass der AN eine andere Person benennt und für diese den Nachweis einer entsprechenden Eignung führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]