Grund- Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Wärmedämmverbundsystem Bauabschnitt 1, Neubau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Wärmedämmverbundsystem Bauabschnitt 1, Neubau
Der Neubau Nordtrakt ist nicht unterkellert und im Erdgeschoss als Massivbau (Stahlbeton) geplant. In den beiden Obergeschossen beschränkt sich der Massivbau auf das Treppenhaus im Osten und den Westteil des Neubaus. Der entstehende Zwischenraum in E+1 und E+2 wird mit vorgefertigten Holzrahmenbauelementen aufgefüllt. Die Dachkonstruktion, als flachgeneigtes Satteldach mit Blechdeckung konstruiert, erstreckt sich über Massiv- und Holzbau. Das Dach selbst wird, getrennt im First, in zwei Bauabschnitten aufgestellt. Die Fassade mit den großen Fenstern wird mit WDVS verkleidet und verputzt.
Wärmedämmverbundsystem, bestehend aus Mineralwolle 160 mm, an der Fassade befestigt, Armierungs- und Oberputz, Anstrich. Auf 354 m² ist der Untergrund eine Betonwand, auf ca. 293 m² Faserzementplatten, ca. 93 m² sind Sockel. Der Anstrich erfolgt mit einer Sol - Silikatfarbe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderer Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Öffnung der Angebot elektronisch, Information der Bieter über die Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB § 160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.