Estricharbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kulmbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estricharbeiten
Der Landkreis Kulmbach beabsichtigt am Beruflichen Schulzentrum Kulmbach einen Ersatzneubau für das Teilgebäude C3-Gebäude zu
errichten.Im Zuge der derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie "Gesamtsanierung des Beruflichen Schulzentrums" stellt der
geplante Ersatzneubau "Cluster Bau" einen vorgezogenen, abgeschlossenen ersten Bauabschnitt dar.
Geplant ist ein 2-geschossiger, kompakter, rechteckiger Baukörper. Im Erdgeschoss sollen sich die Bauhallen mit großzügigen
Anlieferzonen und Freibereichen und optimierten Funktionsbezügen zu Maschinenräumen und Baustofflabor befinden. Im Obergeschoss
sind die Klassen- und Fachräume der Berufsschule und Fachschule Bautechnik vorgesehen.
95326 Kulmbach
Zementstrich, schwimmende Konstruktion, Trittschalldämmung ca. 1.400m²
Leichtausgleich ca. 100m³
Stb-Bodenplatte auf Hartgummi-Trittschallschutz ca. 820m²
Dämmung EPS ca. 280m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uhlstätt-Kirchhasel
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.