Los 1: Büromaterial Los 2: Kopierpapier Los 3: Hängehefter Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-009_22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: Büromaterial Los 2: Kopierpapier Los 3: Hängehefter
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen, die Belieferung von Büromaterial (Los 1), Kopierpapier (Los 2) sowie Hängehefter (Los 3).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Büromaterial
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung von Büromaterial (Los 1).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Option der 3-maligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit bis 30.04.2026
Kopierpapier
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung von Kopierpapier (Los 2).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Option der 3-maligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit bis 30.04.2026
Hängehefter
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung von Hängehefter (Los 3).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit bis 30.04.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung –
Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß §
48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=223093
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den
Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/
Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall
abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen
der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden je 5 Mio. EUR.
Die Deckungssummen sind dem Studentenwerk München auf Verlangen vorzulegen.
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer
Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu
vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV
nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=223093
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall
abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen
der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden je 5 Mio. EUR.
Die Deckungssummen sind dem Studentenwerk München auf Verlangen vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf
die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren
Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen
vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß §
48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=223093
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland