EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Infrastruktur, Zäune, Bodenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: EC 15
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Infrastruktur, Zäune, Bodenschutz
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind vier Rahmenvereinbarungen zur Lieferung und (teilweise) Errichtung von Infrastrukturmaterial wie Zäunen, Bodenschutzsystemen, mobilen Fahrstraßen etc. für die internationale Sportveranstaltung European Championships 2022 in München.
Die Bieter können einen Kombinationsrabatt auf folgende Loskombinationen anbieten: Lose 3 und 4; Lose 1, 3 und 4. Lose 1, 2, 3 und 4. Der Zuschlag wird auf eine Loskombinationen erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination günstiger ist als die Einzelvergabe. Näheres hierzu siehe das Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts" in den Vergabeunterlagen.
Absperrungen
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von temporären Absperrungen zur Personenführung, Baustellensicherung sowie zur Abgrenzung interner Bereiche.
Bauzaun
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von temporären Bauzaunlösungen für die Absicherung der einzelnen Venues sowie zur Personenführung.
Bodenschutz
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von temporären Boden- sowie Rasenschutzsystemen zur Herstellung von Besucher- und Arbeitsbereichen auf unbefestigtem Gelände.
Site Material
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von Site Material und temporärer Veranstaltungsinfrastruktur wie u.a. Notausgangsbanner, mobilen Lichtmasten, mobilen Fahnenmasten etc.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
3) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
4) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
5) Angabe zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
1) Eigenerklärung des Unternehmens zu den Umsätzen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
1) Jahresumsatz
Der Bieter kann in den letzten drei Geschäftsjahren einen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags vorweisen, der der Höchstabnahmemenge für das jeweilige Los entspricht. Sofern ein Bieter im Jahr 2020 und/oder im Jahr 2021 pandemiebedingt nicht den erforderlichen Umsatz vorweisen kann, kann zur Erfüllung dieser Mindestanforderung anstelle des Umsatzes aus dem Jahr 2020 bzw. 2021 ersatzweise auch der Umsatz aus dem Jahr 2017 und/oder dem Jahr 2018 benannt werden.
Diese Mindestanforderung gilt nur für die Lose 1 und 3.
2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
Ein-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebotes keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
Benennung von einer Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen setzt mindestens voraus, dass die Referenz eine Großveranstaltung (beispielsweise großes Sportevent, großes Kulturevent / Festival, großes Messeevent etc.) und die in dem jeweiligen Los vergebenen Leistungen zum Gegenstand hat. Die Vergleichbarkeit setzt zudem voraus, dass die Netto-Auftragssumme der Referenz in den Losen 1 und 3 mindestens 25 % der Höchstabnahmemenge für das entsprechende Los und in den Losen 2 und 4 mindestens 10 % der Höchstabnahmemenge für das entsprechende Los entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ("Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer") bezieht sich auf das jeweilige Los. In den einzelnen Losen werden die Rahmenvereinbarungen also jeweils nur mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Bieter abgeschossen. Gleichwohl können in den unterschiedlichen Losen auch unterschiedliche Bieter zum Zuge kommen.
2. Die Höchstabnahmemengen für die einzelnen Lose werden wie folgt verbindlich festgelegt:
Los 1: 130.000 € netto
Los 2: 120.000 € netto
Los 3: 575.000 € netto
Los 4: 75.000 € netto
Die vorgenannten Mengen sind als Höchstabnahmemengen verbindlich. Die Rahmenvereinbarungen in den einzelnen Losen enden jeweils, sobald diese Höchstabnahmemengen erreicht sind. Die bereits abgerufenen Einzelaufträge bestehen bis zum Erreichen der Höchstabnahmemengen fort. Die Bestimmung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Mindestabnahmemengen bestehen nicht. Die Höchstabnahmemengen müssen also nicht zwingend vom AG voll ausgeschöpft werden. Dem Auftragnehmer wird nur die Leistung vergütet, die vom AG durch einen Einzelabruf beauftragt, vom Auftragnehmer erbracht und vom Auftraggeber
abgenommen wurden.
3. Hinsichtlich der Wertung von Kombinationsrabatten ist auf das Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts" in den Vergabeunterlagen zu verweisen.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.