Möblierung, lose Möbel Referenznummer der Bekanntmachung: 2017HBA003_29
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Möblierung, lose Möbel
Der zweigeschossige Neubau des Kinder- und Familienzentrums an der Grünwalder Straße entsteht auf dem südlichen Areal des bestehenden und erweiterten Grundstücks. Der Neubau kann zukünftig max. 186 Kinder aufnehmen, dies entspricht 3 Krippengruppen (36), 6 Kindergartengruppen (130) und einer Hortgruppe (20).Bis zur Fertigstellung des Neubaus bleibt der Bestandskindergarten mit seinen 5 Gruppen in Betrieb und soll danach abgerissen werden.
ca. 108 Stück Vierfußstuhl stapelbar, weiß lasiert oder HPL-beschichtet
ca. 24 Stück Pädagogenstühle gepolstert
ca. 30 Stück Kinderhochstühle, Holz Z-Form, 2 Höhen
ca. 88 Stück Kinderstühle Formholz Birke weiß lasiert unterschiedliche Höhen
ca. 77 Stück Kinderbank, Kinderhocker, Birke weiß lasiert, unterschiedliche Höhen
ca. 10 Stück Klapptische
ca. 47 Stück Vierfußtische Holz in unterschiedlichen Varianten
ca. 20 Stück Schrankelemente, Regale, Mattenschränke
ca. 36 Stück Schlafmatten, Körbe in unterschiedlichen Größen
ca. 73 Stück Spielmöbel: Spielküche, Lichttische, Bällebad, Spieltische, Spiel-Polster, Werkbänke, Sinneswand,
Spielteppiche
ca. 7 Stück Kindertischgarnituren Außenbereich
ca. 2 Stück Krippenwägen 6-Sitzer elektrisch
ca. 46 Stück Sportgeräte: Sprossenwand, Matten, Kletterwand 14m2, Sprungkasten, Rollenbank, Langbank
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Möblierung, lose Möbel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland