Elster- und Authega-Hotline (UHD) für das LfSt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021TST000006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elster- und Authega-Hotline (UHD) für das LfSt
Es wird eine Vereinbarung über den Betrieb eines 1st Level Supports für die Dauer von 48 Monaten (ggf. zzgl. drei Monaten Übergangszeitraum) ausgeschrieben. Der Dienstleister (Auftragnehmer) muss aufgrund seiner Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit über die für den Betrieb eines UHDs nötige Infrastruktur samt Agenten verfügen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Agenten müssen dem in den Vergabeunterlagen dargestellten Anforderungsprofil entsprechen und geeignet sein, die aufgezeigten Aufgaben zu erfüllen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist die Mittelbehörde im Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung und das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und den bayerischen Finanzämtern. Das BayLfSt unterteilt sich in den Bereich Steuer und den Bereich Information und Kommunikation (IuK). Im Zuständigkeitsbereich des BayLfSt liegt der Betrieb des 1st Level Supports von ELSTER, der zentralen Kommunikationsplattform der deutschen Finanzverwaltung, sowie authega, dem Authentifizierungsdienst für eGovernment-Anwendungen.
Es wird eine Vereinbarung über den Betrieb eines 1st Level Supports für die Dauer von 48 Monaten (ggf. zzgl. drei Monaten Übergangszeitraum) ausgeschrieben. Der Dienstleister (Auftragnehmer) muss aufgrund seiner Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit in der Lage sein, die für den Betrieb eines UHDs nötige Infrastruktur samt Agenten bereitzustellen. Die Agenten müssen dem in den Vergabeunterlagen dargestellten Anforderungsprofil entsprechen und geeignet sein, die aufgezeigten Aufgaben zu erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und den Auftragsgegenstand.
Leistungserbringung dem Erwartungswert (Anlage 1) entsprechende, final ausgebildete Supportmitarbeiter stehen jeden Monat zur Verfügung.
Telefonanlage, die der Zahl der Supportanfragen und demenstprechenden Zahl der Supportmitarbeiter gewachsen ist. Die Telefonanlage muss außerdem über die Funktionalität verfügen, dass sie Anrufe in verschiedene Themenbereiche kategorisiert und aufzeichnet, sodass eine mengenmäßige Zuordnung der Anrufe zu einem Themenbereich erfolgt.
Fähigkeit, eingehende Emails und Kontaktanfragen mit Emails zu beantworten und diese Emails zu kategorisieren und aufzuzeichnen, sodass eine mengenmäßige Zuordnung der Emails und Kontaktanfragen zu einem Themenbereich erfolgt.
Sie sind technisch in der Lage sind, Wissen zum Fachbereich/Produkt zu sammeln und für den Auftraggeber sowie für Ihre Supportmitarbeiter gewinnbringend aufzubereiten.
Es existiert ein eigenes Ticketsystem mit der Möglichkeit zur Erstellung und Übergabe von Ticktes an den Secondlevelsupport des Verfahrens ELSTER und des Verfahrens authega nach den Vorgaben des Auftraggebers haben. Die Tickets müssen auch vom Secondlevelsupport an den UHD zurückgegeben werden können.
Mindestanforderung:
- Alle oben aufgeführten Punkte werden erläutert
- Agentenpool, aus dem bei enormen Anstieg der Supportfälle geschöpft werden kann, der aber auch schnell zurückgefahren werden kann bei einem Rückgang von Supportfällen; Schwankungen sind monatsweise zu betrachten
- Die Kosten für den Wissenstransfer trägt der Auftragnehmer
- Schulung der eingesetzten Agenten bei Neuerungen (neue Versionen eingesetzter Tools oder
Middleware, neue Technologien und Weiterentwicklung im eingesetzten Umfeld des Fachbereichs/Produkts)
- Scientology Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Berater
- Teleservicevereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.