Versorgungssicherheit der Wasserversorgung in Bayern – überregionale Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000607
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgungssicherheit der Wasserversorgung in Bayern – überregionale Systeme
Die überregionalen Systeme in Bayern sollen unter Berücksichtigung künftiger klimatischer und sonstiger Entwicklungen hinsichtlich gegenwärtiger und künftiger Versorgungssicherheit sowie gegenwärtiger und künftiger Wasserdargebote und –bedarfe untersucht und bewertet werden. Optionen und Handlungsempfehlungen, ggf. auch bundesländerübergreifend, sollen abgeleitet werden.
Die überregionalen Systeme in Bayern sollen durch ein Ing.-Büro/Institut hinsichtlich
- gegenwärtiger und künftiger Versorgungssicherheit sowie
- gegenwärtige und zukünftige Wasserdargebote und –bedarfe
unter Berücksichtigung künftiger klimatischer und sonstiger Entwicklungen untersucht und bewertet werden. Optionen und Handlungsempfehlungen, ggf. auch bundesländerübergreifend, sollen abgeleitet werden.
Alle Optionen nur aus dem Preis-Leistungsverzeichnis erkennbar.
Der Auftraggeber strebt den Vertragsbeginn Mitte Mai 2022 an. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es jedoch zu leichten Verzögerungen kommen. Der Vertrag beginnt frühestmöglich mit Zuschlagserteilung. Abgabe aller vertraglichen Leistungen ist spätestens bis zum 31.10.2023; darüber hinaus können gegebenenfalls weitere Teilnahmen an Sitzungen, Besprechungen und Veranstaltungen bis 30.06.2024 erforderlich sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
- Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung)
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Vorlage Nachweis zum Führen der deutschen Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“
- Vorhandensein Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 3 Mio. € für Vermögens-, Sach- und Personenschäden)
- Vorhandensein jährlicher Netto-Gesamtumsatz (im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- mind. 3 Referenzen über Erfahrungen des Bieters zu mind. 2 der folgenden Schwerpunktbereiche: staatliche Auftraggeber im Tätigkeitsbereich der öffentlichen Wasserversorgung, kommunale Auftraggeber im Tätigkeitsbereich der öffentlichen Wasserversorgung, Erstellung von öffentlich zugänglichen Publikationen
- Vorhandensein mindestens 2 ständig beschäftigter Fachkräfte mit Hochschulabschluss, wie z. B. Bauingeniuer*innen oder eines
vergleichbaren Studiums (im Mittel der letzten drei Jahre)
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Sprachniveau C2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen oder vergleichbar) in Wort und Schrift der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung
- Vorhandensein Projektrelevanter EDV-Ausstattung (wie MS-Office Professional 2010 oder höher, MS-Projekt 2010 oder höher, ArcGIS 9.3 oder höher, Stanet oder jeweils vergleichbar)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattformwww.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 08.03.2022 um 10:00 Uhr gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:[gelöscht] , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.