Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus 11 Gemeinden und zwei Städten des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost.
Für die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Oberhaching, Oberschleißheim, Sauerlach, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching sowie für die Städte Garching und Unterschleißheim und den Zweckverband München-Südost wird die Übernahme und Verwertung von Grüngut zum 01.08.2022 neu ausgeschrieben, da der bestehende Vertrag zum 31.07.2022 endet.
Die auszuschreibende Leistung dient zur Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers, als entsorgungspflichtige Körperschaft, Anlagen zur Abfallentsorgung bzw. -verwertung vorzuhalten.
Los 1 - Gemeinde Aschheim
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 1.161 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 2 - Gemeinde Feldkirchen
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 498 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 3 - Stadt Garching
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 583 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 4 - Gemeinde Grasbrunn
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 361 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 5 - Gemeinde Grünwald
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 1.448 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 6 - Gemeinde Haar
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 807 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 7 - Gemeinde Oberhaching
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 1.248 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 8 - Gemeinde Oberschleißheim
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 585 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 9 - Gemeinde Sauerlach
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 479 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 10 - Gemeinde Taufkirchen
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 788 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 11 - Gemeinde Unterföhring
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 1.094 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 12 - Gemeinde Unterhaching
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 653 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 13 - Stadt Unterschleißheim
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 1.078 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Los 14 - Zweckverband München-Südost
Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 711 Mg/a Grüngut.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.10. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.10.2024) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Mitglied in einer Berufsgenossenschaft – Bezeichnung und Mitgliedsnummer sind anzugeben, Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an. Nachweis über die vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister.
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1. Über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Mein/unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
3. Mir/uns keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit von mir/uns in Frage stellen.
4. Ich/wir der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
5. Ich/wir im Rahmen dieses Vergabeverfahrens keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
6. Das Angebot ohne wettbewerbshemmende Absprachen mit potentiellen Bietern erstellt worden ist.
7. Kein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung gegen mein/unser Unternehmen läuft oder ich/wir die letzten 5 Jahre rechtskräftig deswegen verurteilt wurden.
8. Der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz in den ausgeschriebenen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
9. Nachweise und Angaben über den Versicherungsschutz zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung inkl. Angabe der versicherten Schadensarten, des Umfangs der Deckung und der jeweiligen Versicherungssummen.
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Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
1. Mindestens 3 Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehende Erfahrungen, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen.
2. Nachweis der technischen Ausrüstungen, insbesondere für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle – hier: detaillierte Angaben über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Schadstoffklasse (mind. Klasse Euro 5).
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber daraufhinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Bindefrist wird auf 31.05.2022 festgelegt, da für die Zuschlagserteilung der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]