Vergabe von Wäschereileistungen für die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 000015-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Wäschereileistungen für die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
Der Auftragsgegenstand ist die Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing und Rücklieferung der verschiedenen Wäschearten, im Lohn- und
Mietwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der Leistungsverzeichnisse für die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das zum Klinikum Nürnberg gehörende Unternehmen Krankenhäuser Nürnberger deckt als gemeinnütziges Unternehmen des Klinikums Nürnberg mit 327 Betten das Leistungsspektrum der Grund- und Regelversorgung ab. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen an den beiden Standorten Altdorf und Lauf jährlich über 33.000 stationäre und ambulante Patienten. Mit den Fachabteilungen Innere Medizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesiologie und Intensivmedizin, Urologie, HNO und Physikalische Therapie bietet die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH den Bürgerinnen und Bürgern der Region eine breite wohnortnahe medizinische Basisversorgung.
Der Auftragsgegenstand beinhaltet die Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing und Rücklieferung der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der Leistungsverzeichnisse für die Krankenhäuser Nürnberger.
Wäscheversorgungsart:
Stationsversorgung
Funktions-/ OP-Wäscheversorgung
Bereichsbekleidungsversorgung
Berufsbekleidungsversorgung
Pflege stationsgebundener Textilien
Lohnwäsche hauseigener Wäscheartikel
Patch-Kennzeichnung Auftraggeberwäsche
Lieferung bis zur Bedarfsstelle
Der Vertrag kann optional zweimal um 12 Monate verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
•Eigenerklärungen zu § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und Eigenerklärungen zu § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe.
•Versicherungsnachweis des Anbieters für den Produktionsbetrieb sowie ggf. für alle Nachunternehmer, dass im Fall eines Schadens die gesetzlich geregelten Haftungen der Haftpflicht-, Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt. Mindestversicherungsvolumen: Personenschäden bis 5 Mio. €, Sachschäden bis 2,5 Mio. €
•Angaben zum Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) sowie den Spezifischen Jahresumsatz aus dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (Wäscheversorgung für Krankenhäuser und Kliniken)
•Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
•Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch maximal 4 vergleichbare Auftragsreferenzen (Wäscheversorgung von Kliniken und Krankenhäusern
•Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. oder vergleichbar
•Gültiges Hygienezeugnis für die Produktionsstätte nach RAL-GZ 992/2 (Krankenhauswäsche) oder vergleichbar
•Gültiges Hygienezeugnis für die Produktionsstätte nach RAL-GZ 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbetrieben) oder vergleichbar
•Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder ein vergleichbares System bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist
•Nachweis über ein bestehendes Umweltmanagementsystem durch Zertifikate DIN ISO 14001, EMAS oder diesen vergleichbare, die durch die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen nachgewiesen werden bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist
•Gültige Desinfektorenanerkennung des staatlich geprüften Desinfektors im Produktionsbetrieb des Bieters
•Angabe zur Anschrift des für die Wäscheversorgung vorgesehenen nächstgelegenen Wäschereistandorts inkl. Entfernung in km (zur Anschrift des Auftraggebers).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.