EU-weite Ausschreibung Sicherheitsdienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände von ASMV GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/BS9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messeaugsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung Sicherheitsdienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände von ASMV GmbH
Sicherheitsdienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände von ASMV GmbH (Messe Augsburg) für den Zeitraum 12 Monate mit einer Verlängerungsoption bis zu maximal 31.03.2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH (im Folgenden: ASMV) betreibt die Messe Augsburg als drittgrößten bayerischen Messestandort, an dem zwei Weltleitmessen (GrindTec und Interlift), internationale und regionale B2B Messen, Hausmessen und Firmenveranstaltungen, B2C-Messen, Konzerte sowie politische, gesellschaftliche und sportliche Events regulär stattfinden. ASMV verfügt über ein Gelände mit vier Eingangsbereichen, auf dem sich 12 Hallen mit einer für Veranstaltungen relevanten Bruttofläche von ca. 48.400 qm, ein modulares Tagungscenter und eine Freifläche von ca. 10.000 qm befinden.
Die Beschreibung und die technische Charakteristik der einzelnen Hallen sind auf der Webseite von ASMV unter dem folgenden Link https://www.messeaugsburg.de/de/locations-services/locations zu finden.
ASMV als Auftraggeber beabsichtigt, die Sicherheitsdienstleistungen auf dem Gelände von ASMV außerhalt und während der Veranstaltungszeit gemäß einer Rahmenvereinbarung (im Folgenden: Rahmenvertrag) zu vergeben.
Die Erbringung der Leistungen erfolgt nach Bedarf von ASMV gemäß den im Einzelvertrag vereinbarten Vertragsleistungen. ASMV behält sich vor, die Leistungsbeschreibung insbesondere während der Veranstaltungszeit entsprechend dem Kundenwunsch zu ändern, zu aktualisieren und/oder zu ergänzen.
Zum Tag der Bekanntmachung werden die Vertragsleistungen definiert, die detailliert in der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ der Rahmenvereinbarung dargestellt sind. Dabei kann ASMV nach Bedarf unter Berücksichtigung des Belegungsplans und veranstaltungsbezogen Kundenwünschen die Vertragsleistungen einzeln oder in Kombination abrufen:
1. Pförtnerdienst
2. Revierdienst, wahlweise als „Kleiner Rundlauf“ (45 Min) oder „Großer Rundlauf“ (90 Min)
3. Baustellenüberwachung
4. Bewachung von technischen Geräten bei Ausfall
5. Bewachung des Geländes von ASMV während des Betriebsurlaubs/ Betriebsausflugs der Mitarbeiter von ASMV
6. Veranstaltungsbezogener Objektschutz auf dem Gelände und in den Hallen
7. Veranstaltungsbezogener Personenschutz
8. Veranstaltungsbezogener Stand- und/oder Ausstellungsobjektbewachung
9. Detektivdienst/Ladendetektiv
10. Individuelle veranstaltungsbezogene Sicherheitsdienstleistungen nach Wunsch des Gastveranstalters und/oder Ausstellers wie beispielsweise Diensthundeführung
11. Zustellung des Hilfspersonals beispielsweise für das Garderobenmanagement inkl. Kassendienst/ Geldmanagement, Platzeinweiser u. ä.
Das Angebot vom Bieter mit den Faktoren auf Tariflohn (Faktor TL) TL und auf Zuschläge (Faktor Z) werden für die Berechnung der Stundenverrechnungssätze (SVS) und Zuschlagssätze (ZS) verwendet, welche je nach Leistungsart und der Zuordnung zu den Lohngruppen für alle oben genannten Vertragsleistungen gelten. Ändern sich die Tariflöhne und/oder das gesetzliche Mindestlohn, können die Vertragspartner gleicher Berechnungslogik entsprechend neue SVS und ZS ermitteln.
Der Rahmenvertrag tritt zum 01.04.2022 in Kraft und endet am 31.03.2023. Danach verlängert sich der Rahmenvertrag maximal zweimal, je um ein weiteres Kalenderjahr, bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätesten am 31.03.2025.
Weitere Detailinformation entnehmen Sie bitte dem Dokument "00_Information_Ausschreibung_BS9.pdf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Angaben in 00_Information_Ausschreibung_BS9.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
• Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
• Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
• Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
• Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).