Kläranlage Hammelburg - Neubau einer stationären Entwässerungseinrichtung - Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: AVZ VgV 2022-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hammelburg
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Hammelburg - Neubau einer stationären Entwässerungseinrichtung - Ingenieurleistungen
Der Abwasserzweckverband Thulba-Saale plant den Neubau einer stationären Entwässerungseinrichtung mit Annahmestation und Störstoffbeseitigung auf der Kläranlage Hammelburg.
Die vorgesehenen Baumaßnahmen umfassen im Wesentlichen:
- Neubau einer Schlammentwässerungsanlage mit Gebäude (Halle) über dem bestehenden
Emscherbecken, welches betontechnisch saniert werden soll
- Neubau einer zentralen Störstoffbeseitungsanlage
- Anlagen zur Klärschlammannahme
Die Kosten für die geplanten Maßnahmen werden vorläufig mit ca. 2,02 Mio. EUR brutto ermittelt.
Die Förderung des Vorhabens nach d. Kommunalrichtlinie wird angestrebt. Der Antrag ist bereits gestellt.
Terminvorschau:
Start umgehend nach Abschluss VgV, Mitte 2022
Planungsphase bis Frühjahr 2023
Bauausführung 2023/2024, bei parallel laufendem Kläranlagenbetrieb
Fertigstellung bis Sommer 2024
Weitere Beschreibung siehe Anl. zu Auftragsbek. II.1.4)
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Hauptort der Ausführung: Hammelburg
Verfahrensgegenstand sind die Maßnahmen auf der Kläranlage Hammelburg.
Als notwendige Planungsleistungen der Objekt- und Fachplanung sollen gemeinsam beauftragt werden
Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 und besondere Leistungen vgl. im Einzelnen gem. Auflistung
Schlammentwässerungsanlage mit Gebäude (Halle)
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, § 33 ff.
- Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, § 49 ff.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, § 41 ff.,
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, § 53 ff.
mit HLSE, Maschinentechnik, Verfahrens- und Prozess sowie Elektrotechnik und EMSR
- und Besondere Leistungen
Anlagen zur Klärschlammannahme
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, § 41 ff.,
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, § 53 ff.
mit HLSE, Maschinentechnik, Verfahrens- und Prozess sowie Elektrotechnik und EMSR
- und Besondere Leistungen
Störstoffbeseitungsanlage
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, § 41 ff.,
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, § 53 ff.
- mit HLSE, Maschinentechnik, Verfahrens- und Prozess sowie Elektrotechnik und EMSR
- und Besondere Leistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 9 bzw. 1 bis 6 der v. g. Leistungsbilder nach HOAI.
- Vertragsabschluss auf Basis des Ingenieurvertragsmusters nach HIV-KOM inkl. AVB / ZVB
- vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 je Planungsdisziplin einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- Restleistungen der LPH 1+2 nach eigener Einschätzung des Bewerbers
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM
Besondere Leistungen:
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit zum
Verwendungsnachweis (Stufe 3+4). Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst.
- Örtliche Bauüberwachung
- Ingenieurtechnische Kontrolle
- Weitere Besondere Leistungen je Planungsdisziplin gem. Auflistung, siehe Anlage zu II.2.4
Der durchgehende Kläranlagenbetrieb während der gesamten Bauphase muss im Bestand gewährleistet sein.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit vor.
Dabei wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objekt- und Fachplanung erbracht.
Die vorl. Machbarkeitsstudie deckt wesentliche Teile der Grundleistungen der LPH 1 und 2 ab.
Die Restleistungen der LPH 1+2 sollen im Zuge der 2. Stufe des Verfahrens anhand der vorl. Unterlagen,
nach eigener Einschätzung des Bewerbers geprüft und bewertet werden. Die Prüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen hat gem. § 8 HOAI zu erfolgen.
Die geplanten Maßnahmen auf den anliefernden Kläranlagen sind nicht Bestandteil des VgV-Verfahrens.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die Beauftragung der Grundleistungen sowie zugehöriger Besonderer Leistungen je Stufe ist entsprechend
der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen je Planungsdisziplin ein
Rechtsanspruch nicht besteht.
Hinweis:
Es gilt die Fassung der HOAI 2021. Die Honorartafeln der HOAI weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich gem. § 7nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres od. niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI
festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt
für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Weitere Leistungsbeschreibung siehe Anlage zu Auftragsbekanntmachung II.2.4
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Geplante Mindestzahl: 3, keine Begrenzung durch Höchstzahl
Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien / Formale Ausschlussgründe) nach III.1.1).
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2) (max. Punktezahl: 10 Punkte).
- Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
- Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3b) (max. Punktezahl: 108 Punkte).
- Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3c) (max. Punktezahl: 42 Punkte).
- Technische Ausstattung nach III.1.3d) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt:
170 Punkten.
Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der
Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und
Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter
Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-6 bzw. 8 nach HOAI und
ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorbemerkung: Die Angabe unter IV.1.1) zur Verfahrensart ist aus technischen Gründen der Vergabeplattform auf "Nicht-Offenes Verfahren" zusetzen. Tatsächlich wird ein "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" i.S.d. § 17 VgV durchgeführt.
a) Die vollständigen Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum Download bereit (siehe Link unter
Kommunikation unter I.3.)
b) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Wertungsmatrix Stufe 1 vorgegebenen Reihenfolge
und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftl. Aussage zu jedem Unterpunkt
notwendig.
c) Gesonderte Formulare (Teilnahmeanträge etc.) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.
d) Es sind ausschließlich digitale Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbung ist digital über die
eVergabeplattform fristgemäß einzureichen.
e) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht bei der Vergabeplattform
eingestellt / eingereicht wurden.
f) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang
einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert
wird fehlende Unterlagen nachzureichen.
g) Die Aufklärung zu einzelnen Inhalten der Bewerbung behält sich die Vergabestelle vor.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die
Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht
danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
i) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl,
entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden
Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
j) Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung in der 1. Stufe, behält sich der Auftraggeber vor,
die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen.
k) Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objekt- und/oder Fachplanung erbracht.
l) Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die wesentliche Teile der Grundleistungen der LPH 1 und 2
abdeckt und Grundlage für die weitere Bearbeitung sein wird.
m) Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen der Stufe 1 entnommen werden.
n) Alle vorhandenen Unterlagen, die vorl. Machbarkeitsstudie sowie weiterführende Informationen werden
den ausgewählten Bewerbern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
o) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur
Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert,
gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte
Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte
weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und
nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Ferner: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angeboten.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland