Herzogenaurach: Verbauplanung, Aushub und Altlastenentsorgung sowie Wasserhaltungsplanung für RathausHerzogenaurach, LPh. 1 – 9, Leistungsbild Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 164-338048
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzogenaurach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.herzogenaurach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herzogenaurach: Verbauplanung, Aushub und Altlastenentsorgung sowie Wasserhaltungsplanung für RathausHerzogenaurach, LPh. 1 – 9, Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Die Stadt Herzogenaurach beabsichtigt, Ingenieurleistungen entspr. § 41 ff. HOAI 2013, LPh. 1 – 9, zu
folgendem Projekt zu vergeben:
Für den Neubau des Rathauses und die Sanierung des Schlosses sollen die Baugrube inkl. Verbau, Aushub und Altlastenentsorgung sowie Wasserhaltung geplant werden. Die Arbeiten sollen gem. Bauzeitenplan von Mai 2019 bis August 2019 stattfinden; es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich der Beginn der Verbaumaßnahmen aufgrund möglicher archäologischer Funde um bis zu ein Jahr verzögern kann. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.14. Verringerung der Bewerber auf 3 Bieter gem. 51 VgV.
Es werden Leistungen gem. Leistungsbild Ingenieurbauwerke entspr. §§ 41 ff.HOAI 2013, LPh. 1 – 9 und zwar mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 12.1 zur HOAI 2013 und als Optionen ausgestaltet einzelnen Besonderen Leistungen gem. Anlage 12.1 zur HOAI 2013 ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
Stufe 1: LPH. 1 und LPh. 2,
Stufe 2: LPh. 3 und LPh. 4,
Stufe 3: LPh. 5, 6 und 7,
Stufe 4: LPh. 8 u LPh. 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf
er aber nicht verpflichtet ist. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.
Auftragswert: ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
— einzelne Besondere Leistungen der Anlage 12.1 zur HOAI 2013 als Optionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herzogenaurach: Verbauplanung, Aushub und Altlastenentsorgung sowie Wasserhaltungsplanung für RathausHerzogenaurach, LPh. 1 – 9, Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/