Planung (Basic Engineering) der Prozesstechnik von BioCampus MultiPilot (BMP) Referenznummer der Bekanntmachung: 4100.2021-17 ZVH Basic Engineering
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hafen-straubing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung (Basic Engineering) der Prozesstechnik von BioCampus MultiPilot (BMP)
Der ZVH hat die Planung (Basic Engineering) der Prozesstechnik einer diskriminierungsfrei zugänglichen Mehrzweckdemonstrationsanlage (BioCampus MultiPilot (BMP)) im Hafen Straubing-Sand ausgeschrieben. Inhalt der ausgeschriebenen Planungsleistungen ist die Entwurfsplanung (das sog. Basic Engineering).
Gesamtkonzeption: Die BioCampus MultiPilot wird Unternehmen (Industrie, KMU, Start-ups) und Forschungseinrichtungen v.a. aus dem Bereich der Biotechnologie die Möglichkeit bieten, ihre Verfahren und Prozesse in einem industrierelevanten Maßstab zu demonstrieren und zu validieren und damit die Projekte auf dem Weg zur Marktreife entscheidend voranzubringen. Die kostenpflichtige Nutzung der Maschinen und Anlagen im Prozessbereich ist das Kernstück des Angebotes und ist verknüpft mit begleitenden Prozessanalysen und weiteren Dienstleistungen.
Aufbauend auf den vorhandenen Erkenntnissen soll eine einheitliche, kohärente und explizite Entwurfsplanung (Basic Engineering) der gesamten Prozesstechnik entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung durchgeführt werden. Die vorhandenen Apparatespezifikationen sollen ergänzt, präzisiert und festgelegt werden. Die Entwurfsplanung soll in einem für eine anschließende Ausführungsplanung (Detail Engineering) notwendigen Detailierungsgrad erarbeitet und präsentiert werden.
Die hier ausgeschriebenen Planerleistungen bilden zusammen mit den parallel bearbeiteten Planungsleistungen für das Gebäude die Basis für die sich anschließende Planfortschreibung und Realisierung.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist auch die Ergänzung der Entwurfsplanung der Prozesstechnik um die daraus unmittelbar resultierenden Konzepte für den Betrieb der Anlage, wie Prozessleitsystem, Risikobeurteilung, Apparate- und Betriebsmittel-Scheduling, prozessnahe Logistik und Personaleinsatzplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung (Basic Engineering) der Prozesstechnik von BioCampus MultiPilot (BMP)
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRZGS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(4) Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(6) Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]