TNW_Mittelschulverband Pfarrkirchen_Sanierung Mittelschule_PS Referenznummer der Bekanntmachung: 393/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfarrkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Mittelschulverband Pfarrkirchen_Sanierung Mittelschule_PS
Der Mittelschulverband Pfarrkirchen, bestehend aus der Stadt Pfarrkirchen und den Gemeinden Dietersburg, Postmünster und Schönau, beabsichtigt die Sanierung der Mittelschule in Pfarrkirchen.
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Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag. Die Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenraum sowie Fachplanerleistungen (HLSK und ELT/FT) entfallen, da dieses bereits vergeben worden sind. Weitere Vergaben von Planerleistungen sind bis dato nicht vorgesehen.
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Die verschiedenen Leistungsstufen werden wie folgt stufenweise eingeteilt und bewertet:
- Stufe 1: Projektvorbereitung (26%) gem. § 5.1 des Vertrages, Vorplanung (6%) gem. § 5.2 des Vertrages (32%)
- Stufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung gem. § 5.2 des Vertrages (15%)
- Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) gem. § 5.3 des Vertrages (19%)
- Stufe 4: Objektüberwachung (26%) und Projektabschluss (8%) gem. §§ 5.4 und 5.5 des Vertrages (34%)
Johannes-Hirspeck-Mittelschule Pfarrkirchen Von-Fraunhofer-Straße 1 84347 Pfarrkirchen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Mittelschulverband Pfarrkirchen, bestehend aus der Stadt Pfarrkirchen und den Gemeinden Dietersburg, Postmünster und Schönau, beabsichtigt die Sanierung der Mittelschule in Pfarrkirchen.
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Bei der Mittelschule Pfarrkirchen handelt es sich um eine vierzügige Mittelschule, in welcher derzeit ca. 400 Schüler unterrichtet werden. Die vorhandenen Nutzflächen der Schule belaufen sich auf ca. 4200m².
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Das Schulgebäude wurde im Jahr 1980/1981 errichtet sowie im Jahr 2000 um einen weiteren Gebäude-teil ergänzt. Im Zuge einer Förderung nach KIP-S wurde im Jahr 2020 die Fassade im Norden des Schulgebäudes teilweise bereits erneuert.
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Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sind insbesondere die Themen Barrierefreiheit, Brandschutz so-wie energetischen Sanierung zu bearbeiten. Trotz der wiederkehrenden Instandhaltungsmaßnahmen ist das Gebäude grundlegend zu sanieren und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.
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Zunächst ist in Abstimmung mit der Schule und dem Träger zusammen mit dem Architekten ein Raumprogramm aufzustellen und im Hinblick auf die Beantragung einer schulaufsichtlichen Genehmi-gung mit der Regierung von Niederbayern zu besprechen. Welche konkreten Maßnahmen bzw. even-tuelle Förderabschnittsteilungen sich ergeben, kann erst im weiteren Projektverlauf in Abstimmung mit der Regierung festgelegt werden. Das jeweilige Raumprogramm und die Vorgaben der schulaufsicht-lichen Genehmigung sind einzuhalten.
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Wie die Maßnahme konkret umgesetzt werden kann, ist derzeit noch vollkommen offen, weshalb unter Umständen auch eventuelle Teilabbrüche, Umbauten bzw. Teilneubauten nicht ausgeschlossen werden können. Ziel ist, dass der Schulbetrieb im bestehenden Gebäude ohne teure Interimsmaßnahmen größten Teils weiterlaufen kann.
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Die Projektkosten für die Sanierung der Mittelschule belaufen sich auf ca. 20 Mio. EUR netto.
Die Projektsteuerungsleistungen sollen Anfang 2022 vergeben werden. Das Projekt sollte bis 2030 realisiert werden.
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Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung ge-mäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag. Die Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Architekten-leistungen Objektplanung Gebäude und Innenraum sowie Fachplanerleistungen (HLSK und ELT/FT) entfallen, da dieses bereits vergeben worden sind. Weitere Vergaben von Planerleistungen sind bis dato nicht vorgesehen.
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Die verschiedenen Leistungsstufen werden wie folgt stufenweise eingeteilt und bewertet:
- Stufe 1: Projektvorbereitung (26%) gem. § 5.1 des Vertrages, Vorplanung (6%) gem. § 5.2 des Vertrages (32%)
- Stufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung gem. § 5.2 des Vertrages (15%)
- Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) gem. § 5.3 des Vertrages (19%)
- Stufe 4: Objektüberwachung (26%) und Projektabschluss (8%) gem. §§ 5.4 und 5.5 des Vertrages (34%)
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Projektvorbereitung (mit Ausnahme der Architektenausschreibung, HLSK, ELT/FT); Vorplanung
Stufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Stufe 3: Ausführungsvorbereitungen (Ausführungsplanung, Vorbereitung u. Mitwirkung bei der Vergabe
Stufe 4: Objektüberwachung und Projektabschluss
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelschulverband Pfarrkirchen_Sanierung Mittelschule_PS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRZWF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.