Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-126439
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gößweinstein
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goessweinstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach $38 HOAI 2021 zum Vorhaben "Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt".
Die Marktgemeinde Gößweinstein beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein, dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg, der Regierung von Oberfranken und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz den denkmalgeschützten Pfarrhof Gößweinstein mit zugehörigen Freianlagen für eine zukünftige Nutzung als Rathaus der Marktgemeinde mit Tourismusbüro und Pfarramt der Katholischen Kirchengemeinde zu sanieren und zu erweitern.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach §38 HOAI 2021. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise in vier Stufen (Stufe I: Lph1+2, Stufe II: Lph3+4, Stufe III: Lph5-8, Stufe IV: Lph9) zu beauftragten. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer, über die jeweils beauftragten Leistungsphasen der jeweils beauftragten Stufe hinausgehende Leistungen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat gemäß §160 (3) Nr.1 GWB den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen schriftlich zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 (3) Nr.4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen ersichtlich waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gerügt hat.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken kann gestellt werden, solange die Auftraggeberin noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versand der Informationen per Fax oder
e-Mail zehn Kalendertage vergangen sind. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht zur Verhandlung zugelassen wurden, gilt dies nicht, sondern bei diesen reicht aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html