Elektroprüfung von Geräten und Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: KJF-007-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroprüfung von Geräten und Anlagen
Prüfung DGUV Vorschrift 3 und Blitzschutzanlagen
Los 1 - Prüfung DGUV Vorschrift 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Prüfung von elektrischen Betriebsmittel und Schaltschränken
Los 2 - Prüfung von Blitzschutzanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sichtprüfung und Umfassende Prüfung von Blitzschutzanlagen und Potentialausgleichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Prüfung DGUV Vorschrift 3
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Prüfung von Blitzschutzanlagen
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.